Die Vergabe von Aufträgen als öffentlich-rechtliches Handlungsinstrument in Deutschland und Frankreich
Rechtsvergleichende Untersuchung der Entwicklung und rechtlichen Qualifikation des Vergabewesens und der öffentlichen Beschaffungsverträge im Gemeinsamen Binnenmarkt
Zusammenfassung
Die Dogmatik des deutschen Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe ist von den Prämissen geprägt, die öffentliche Hand beschaffe Waren und Dienstleistungen wie ein Privater und handele privatrechtlich. Abweichend hiervon kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Beschaffungsverträge und das Vergabeverfahren wie in Frankreich öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind.
Der Schlussfolgerung geht eine zweistufige Untersuchung voraus. Zunächst untersucht der Autor die historische Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland und Frankreich. Die Prüfung zeigt, dass die öffentliche Auftragsvergabe im deutschen Rechtsraum in ihren wesentlichen Grundzügen vom französischen Recht inspiriert ist. Im Anschluss wird die Qualifikation der Rechtsnatur des öffentlichen Auftrages in Deutschland und Frankreich vor dem Hintergrund der Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht sowie der Entwicklung des Handlungsinstrumentes des öffentlich-rechtlichen Vertrages analysiert.
- 21–28 Einleitung 21–28
- 29–32 A. Quellen 29–32
- 29–30 I. Europarecht 29–30
- 33–38 II. Ausgangslage 33–38
- 41–42 V. Auswertung 41–42
- 236–237 IV. Vergleich 236–237
- 381–385 IV. Zwischenergebnis 381–385
- 414–415 IV. Zwischenergebnis 414–415
- 443–474 Literaturverzeichnis 443–474