Strom aus erneuerbaren Energien im WTO-Recht
Zur Vereinbarkeit von Einspeisevergütungssystemen und Quotenmodellen mit Zertifikatehandel mit dem WTO-Recht
Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist die Vereinbarkeit von nationalen Instrumenten zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen Staaten häufig entweder sogenannte Einspeisevergütungssysteme (wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder sogenannten Quotenmodelle mit Zertifikatehandel ein. Durch die Fördersysteme wird dabei in der Regel nur die nationale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Ausländische Stromerzeuger werden dadurch benachteiligt, dass sie von einer Förderung unabhängig davon ausgeschlossen werden, ob sie Strom aus konventionellen Energieträgern (Graustrom) oder aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) erzeugen.
Im Rahmen der Arbeit wird insbesondere untersucht, ob rein nationale Fördersysteme mit dem WTO-Recht vereinbar sind. Thematisiert werden zudem die Vorgaben des WTO-Rechts für die Regulierung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel von Grünstromzertifikaten.
- 2–4 Titelei 2–4
- 5–6 Vorwort 5–6
- 29–34 Einleitung 29–34
- 29–31 A. Einführung 29–31
- 77–78 III. Ergebnis 77–78
- 79–81 A. Einführung 79–81
- 92–107 II. Quote 92–107
- 107–124 III. Zertifikate 107–124
- 127–127 I. Ausgangspunkt 127–127
- 132–132 IV. Zwischenergebnis 132–132
- 183–183 V. Ergebnis 183–183
- 249–250 I. Einführung 249–250
- 336–336 III. Ergebnis 336–336
- 337–338 I. Ausgangspunkt 337–338
- 358–360 A. Einführung 358–360
- 360–362 B. Verhältnis zum GATT 360–362
- 467–550 Kapitel 6: Die Regulierung des Handels mit Grünstromzertifikaten und die Vorgaben des GATS 467–550
- 467–468 A. Problemstellung 467–468
- 569–588 Literaturverzeichnis 569–588