Ein Organisationsmodell zur Regulierung der Rating-Agenturen
Ein Beitrag zur regulierten Selbstregulierung am Kapitalmarkt
Zusammenfassung
Rating-Agenturen nehmen am Kapitalmarkt durch die Bündelung von kapitalmarktrechtlich relevanten Informationen und der Verfügbarmachung ihrer Ergebnisse mittels einfacher Ratingsymbole eine bedeutende Aufgabe wahr. Da sie jedoch die dem Markt zuletzt innewohnenden Gefahren nicht in ihren Ratings abgebildet haben, werden sie für den Ausbruch der Finanzmarktkrise mitverantwortlich gemacht. Seither stehen sie in der Regulierungsdiskussion.
Hierzu leistet die Verfasserin einen wesentlichen Beitrag, indem sie – nach einer ökonomischen Darstellung der Rating-Tätigkeit – aus dem Verfassungsrecht allgemeine Grundsätze für staatliches Handeln am Ratingmarkt herleitet. Zum Ausgleich verfassungsrechtlicher Eingriffspflichten einerseits und ökonomischer Effektivität andererseits schlägt sie sodann ein verwaltungswissenschaftliches Organisationsmodell vor. Abgeleitet aus dem theoretischen Konzept der „regulierten Selbstregulierung“ und verknüpft mit dem konkreten Fall der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung wird ein eigener begründeter rechtspolitischer Vorschlag zur Regulierung unterbreitet, der in Abgrenzung zu weiteren Regulierungsansätzen steht, die kritisch diskutiert werden.
- 19–21 Einleitung 19–21
- 128–131 B. Zwischenergebnis 128–131
- 178–178 C. Zwischenergebnis 178–178
- 208–208 D. Zwischenergebnis 208–208
- 228–229 C. Zwischenergebnis 228–229
- 230–231 § 7 Schlussfolgerung 230–231
- 232–239 Zusammenfassende Thesen 232–239
- 240–263 Literaturverzeichnis 240–263
- 264–268 Stichwortverzeichnis 264–268