Privatrechtsgestaltung durch Sozialrecht
Begrenzungen des Akzeptanz- und Vermögenswertprinzips durch sozialrechtliche Regelungen
Zusammenfassung
Das Recht der Sozialleistungen sowie das Privatrecht treffen vielfältig aufeinander, teilweise weil sie gleiche oder ergänzende Aufgaben haben (z. B. Sozialhilfe und Unterhaltsrecht), teilweise ist das Aufeinandertreffen mehr oder weniger zufällig (z. B. Zulässigkeit sog. Behindertentestamente).
Die grundlegende Arbeit von Deinert untersucht die dahinterliegenden Strukturprinzipien in geltendem Recht und systematisiert deren gegenseitige Begrenzungen. Die Untersuchung legt dabei das Akzeptanzprinzip (Akzeptanz bürgerlich-rechtlicher Rechtssubjekte, -objekte und -verhältnisse, Respektierung bürgerlicher Rechtsgeschäfte) wie das Vermögenswertprinzip (Behandlung sozialrechtlicher Positionen im bürgerlichen Rechtsverkehr als Vermögenswerte) frei.
Die Begrenzungen sind dabei den Strukturprinzipien einzelner Sozialrechtsbereiche geschuldet, dienen der Effektivierung des sozialen Schutzanliegens, liegen im Interesse der Verwaltungspraktikabilität oder dienen dem Schutz der Finanzierungsgrundlagen der Arbeitsförderung sowie der Sozialhilfe/Grundsicherung. Die Brauchbarkeit der gefundenen Prinzipien für die Lösung praktischer Probleme wird an Beispielen aufgezeigt.
- 46–49 A. Sozialrecht 46–49
- 49–50 B. Privatrecht 49–50
- 50–51 C. Gestaltung 50–51
- 463–465 B. Ergebnisse in Thesen 463–465
- 465–466 C. Ausblick 465–466
- 467–482 Entscheidungsverzeichnis 467–482
- 483–525 Literaturverzeichnis 483–525