Arbeitsschutz im Baubereich
Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berücksichtigung des europäischen Rechts
Zusammenfassung
Zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen sieht die Baustellenverordnung vor allem den Einsatz von SiGe-Koordinatoren, die vorausschauende Planung sowie die Einbeziehung des Bauherrn in eine Pflichtenstellung vor.
Diese Arbeit beschreibt umfassend, unter Berücksichtigung des europäischen Rechts, wann die Voraussetzungen für den Einsatz der Mittel nach der Baustellenverordnung gegeben sind und welche Möglichkeiten der Betriebs- bzw. Personalrat, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die staatlichen Aufsichtsämter zu deren Durchsetzung haben. Zudem wird die Haftung der auf dem Bau Beteiligten erörtert.
Die Evaluation der Baustellenverordnung ergibt, dass die Instrumente dieser Verordnung bei ordnungsgemäßer und vor allem frühzeitiger Anwendung zu einer Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen führen.
Das Werk richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker.
- 15–18 Einleitung 15–18
- 25–26 § 1 Überblick 25–26
- 41–46 § 1 Überblick 41–46
- 130–131 B Arbeitsschutzausschuss 130–131
- 131–132 C Sicherheitsbeauftragte 131–132
- 155–165 A Anordnungsbefugnisse 155–165
- 165–166 B Zusammenfassung 165–166
- 191–204 D Haftung des Bauherrn 191–204
- 215–219 H Zusammenfassung 215–219
- 219–238 A Der Betriebsrat 219–238
- 238–240 B Der Personalrat 238–240
- 263–272 Literaturverzeichnis 263–272