Der Sportunfall im Lichte des Strafrechts
Unter besonderer Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Sportlers
Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Folgen von Sportunfällen. Im Vordergrund der sportstrafrechtlichen Analyse steht die sportspezifische Würdigung des strafrechtlichen Zurechnungszusammenhangs. Die Interessen aller an der Sportausübung beteiligten Personen wie Sportler, Trainer, Veranstalter, die sich zum Teil in eng geflochtenen Beziehungsstrukturen bewegen, können mit Hilfe des Eigenverantwortlichkeitsprinzips in einen gerechten Ausgleich gebracht werden. Differenziert wird sowohl hinsichtlich der verschiedenen Arten (Kontaktsport, Parallelsport, etc.) als auch der unterschiedlichen Formen der Sportausübung (Wettkampf, Training etc.).
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- 46–48 A) Einzelsport 46–48
- 48–50 B) Parallelsport 48–50
- 51–52 D) Kontaktsport 51–52
- 109–110 C) Ergebnis 109–110
- 142–143 E) Ergebnis 142–143
- 143–152 A) Erlaubtes Risiko 143–152
- 190–194 C) Ergebnis 190–194
- 202–203 C) Ergebnis 202–203
- 211–230 Literaturverzeichnis 211–230