Zusammenfassung
Das Verbot der Gewaltanwendung, flankiert durch die Errichtung eines Internationalen Gerichtshofs und einer fast alle Staaten umfassenden Organisation, ist sichtbares Zeichen eines Wandels im Völkerrecht, der sich im Laufe des 20. Jahrhunderts vollzog. Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein war Krieg nach allgemeinen völkerrechtlichen Regeln zulässig. Für die Substitution des Krieges durch friedliche Streitbeilegungsmechanismen auf Grundlage des Völkerrechts trat der Pazifist und Völkerrechtsgelehrte Hans Wehberg (1885-1962) ein. Gemeinsam mit Walther Schücking gilt Wehberg als Begründer der pazifistischen Völkerrechtslehre. Nach Wehbergs Grundvorstellung sollten völkerrechtliche Regelungen verdichtet und Staaten dadurch in engere Beziehung und Abhängigkeit zueinander gebracht werden. Im Streitfall sollte das Völkerrecht Entscheidungsgrundlage sein. Die Arbeit widmet sich der bewegten, bislang nicht erforschten Biographie Wehbergs, dessen Verdienste in Deutschland erst spät Anerkennung erfuhren. Außerdem wird Wehbergs Konzeption des Völkerrechts dargestellt und analysiert, inwieweit sich Wehbergs Postulate im Laufe des 20. Jahrhunderts verwirklicht haben.
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- 13–14 Vorwort 13–14
- 15–16 Einführung 15–16
- 88–88 C. Fazit 88–88
- 124–127 D. Fazit 124–127
- 168–171 D. Fazit 168–171
- 220–222 D. Fazit 220–222
- 223–228 Schlussbetrachtung 223–228
- 229–230 Abkürzungsverzeichnis 229–230
- 231–231 A. Archivalien 231–231
- 262–290 C. Rezensionen Wehbergs 262–290
- 290–306 D. Literaturverzeichnis 290–306