Zusammenfassung
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger durch gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber gehört zu den Prinzipien der deutschen Sozialversicherung. In den letzten Jahrzehnten nahmen kritische Stimmen zu ihrer Legitimation und Funktionsfähigkeit zu. Trotz einiger Reformversuche in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beklagten selbst deren Selbstverwalter ihre schwindende Handlungsfähigkeit.
Ob daran eine Modernisierung der Sozialwahlen und weitere Maßnahmen etwas ändern können, war Gegenstand eines sozial- und rechtswissenschaftlichen Gutachtens, an dem 2007/08 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Wissenschaftler der Universitäten Bremen und Halle sowie der Hochschule Neubrandenburg arbeiteten.
Bei aller Kritik an ihrem Status quo bewerten sie Selbstverwaltung im Vergleich mit anderen Modellen der Verwaltungspartizipation als grundsätzlich überlegenes Modell. Zu den allerdings auch dann notwendigen Reformen gehört vor allem die Transformation der Selbstverwaltung von der bisherigen Beitragszahler- und Arbeitnehmer-Institution in eine Betroffenen-Institution. Hinzu kommt die Forderung, Sozialwahlen nur noch verpflichtend als Ur-Wahlen mit kompetitivem Charakter durchführen zu können.
Die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung muss schließlich durch eine Konkretisierung ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie durch Pflichten verbessert werden, zwischen den Sozialwahlen mehr und besser über ihre Tätigkeit zu informieren.
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- 9–14 Einleitung 9–14
- 11–13 Arbeitsprämissen 11–13
- 15–45 Ausgewählte historische Aspekte: Soziale Selbstverwaltung und Sozialwahlen in den Massenmedien 15–45
- 42–45 Zusammenfassung 42–45
- 77–79 Beitragszahler 77–79
- 82–92 Wahlen 82–92
- 99–101 Aktives Wahlrecht 99–101
- 129–132 Stellvertretung 129–132
- 136–141 Regionalität 136–141
- 142–142 Wahlbeteiligung 142–142
- 142–147 Ergebnis der Ist-Analyse 142–147
- 162–164 Zusammenfassung 162–164
- 180–181 Wahlzeitraum 180–181
- 181–185 Wahlterminkopplungen 181–185
- 185–185 Zusammenfassung 185–185
- 214–218 Organgrößen 214–218
- 218–222 Ausschüsse 218–222
- 232–236 Empfehlungen 232–236
- 232–232 Allgemeine Empfehlungen 232–232