Die Vertragsschlusskompetenz der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gemeinsamen Handelspolitik
Zusammenfassung
Die Gemeinsame Handelspolitik ist ältestes und wirtschaftlich wie politisch besonders bedeutsames Element der europäischen Außenpolitik. Durch sie wird – neben der autonomen Handelspolitik – Verhandlungsführung und Vertragsschlusskompetenz auf die Europäische Gemeinschaft übertragen. Inhalt und Umfang dieser Kompetenz sind damit von erheblicher praktischer Bedeutung für die Befugnis der Gemeinschaft zu Verhandlungen auf wirtschaftsvölkerrechtlicher Ebene, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO. Zudem können die im Hinblick auf die rechtliche Entwicklung gewonnenen Erfahrungen, wertvolle Hinweise für die Entwicklung anderer Politikbereiche bieten. Diese umfassende Analyse der Vertragsschlusskompetenz der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gemeinsamen Handelspolitik stellt anschaulich Entwicklung, Inhalt und Umfang der Kompetenz dar und beschäftigt sich daneben mit aktuellen Problemen wie der Frage nach der demokratischen Legitimation bei Aushandlung und Abschluss handelspolitischer Verträge und den Änderungen in diesem Bereich durch den Vertrag von Lissabon.
- 17–19 A. Problemstellung 17–19
- 100–108 I. Waren 100–108
- 108–120 II. Dienstleistungen 108–120
- 120–124 III. Geistiges Eigentum 120–124
- 124–126 IV. Direktinvestitionen 124–126
- 146–152 II. Theorien 146–152
- 160–162 V. Stellungnahme 160–162
- 162–169 D. Art der Kompetenz 162–169
- 171–181 I. Vorfragen 171–181
- 203–204 V. Stellungnahme 203–204
- 226–227 IV. Fazit 226–227
- 235–248 Literaturverzeichnis 235–248