Der strafrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts
Zu den Auswirkungen der §§ 201a (unbefugte Bildaufnahmen) und 238 StGB (Stalking) auf die journalistische Tätigkeit
Zusammenfassung
Die neuen Straftatbestände § 201a StGB und § 238 StGB zum Schutz vor Fotografier- und Belästigungsangriffen werden in Bezug auf ihre Gefährdung für die Presse- und Rundfunkfreiheit analysiert. Im Gegensatz zu ihren Ausgangsgesetzen § 33 KUG und § 4 GewSchG enthalten sie erstmalig keine medienspezifischen Rechtfertigungsgründe. Die Höhergewichtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, angesichts der verfassungsrechtlichen Gleichrangigkeit, wird u. a. durch die Anwendung der Rechtsgutstheorie „Harm Principle“ abgelehnt. Da die Strafrechtsnormen insbesondere auf den investigativen Recherchejournalismus Auswirkungen haben können, spricht die Arbeit die Wissenschaft und die journalistische Praxis gleichermaßen an.
- 17–18 Einführung 17–18
- 25–26 4. Zwischenbilanz 25–26
- 116–117 7. Zwischenbilanz 116–117
- 337–340 Zusammenfassung 337–340
- 341–358 Literaturverzeichnis 341–358
- 359–374 Anlagen 359–374
- 369–373 Tabellen 369–373
- 373–374 Bildanhang 373–374