Zusammenfassung
In dieser interdisziplinären Studie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) als ein europäisches Verfassungsgericht konzeptualisiert, welches prinzipiell mit anderen Verfassungsgerichten vergleichbar ist.
Der Autor zeigt in komparativer Perspektive mit Hilfe der Agenturtheorie auf, dass die Durchsetzung des EuGH und seiner politisch einflussreichen Rechtsprechung als Prozess der „Selbstautorisierung“ begriffen werden kann. Die genutzten Chancen des EuGH, seine Macht als Recht sprechender Akteur zu konsolidieren und auszubauen, beruhen dabei nicht nur auf dem Recht, das er verbindlich auszulegen hat. Sie beruhen auch nicht nur auf den funktionalen Bedürfnissen der ihn einsetzenden Mitgliedstaaten, sondern mindestens ebenso sehr auf deren Schwäche, dem Prozess der richterlichen Selbstautorisierung nichts Wirkungsvolles entgegensetzen zu können. Möglicherweise wollen die Mitgliedstaaten das gar nicht, aber jedenfalls können sie es nicht mehr.
Die Studie wendet sich an Politikwissenschaftler wie Rechtswissenschaftler gleichermaßen, die nach neuen Erklärungen für die machtvolle Rolle des EuGH in der europäischen Integration suchen.
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- 11–14 Vorwort 11–14
- 15–18 1. Problemstellung 15–18
- 38–40 3.1. Zielsetzung 38–40
- 42–50 3.3. Methodik 42–50
- 123–125 1. Vorüberlegungen 123–125
- 188–190 4. Fazit 188–190
- 191–199 1. Vorüberlegungen 191–199
- 298–308 3. Fazit 298–308
- 309–311 1. Vorüberlegungen 309–311
- 320–340 3.1. Direkte Kontrollen 320–340
- 375–377 Abkürzungsverzeichnis 375–377