Zusammenfassung
Ende 2001 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde der Opfer von NATO-Luftangriffen auf Belgrad für unzulässig. Die Opfer hätten sich, so der EGMR, nicht unter der Jurisdiktion der Konventionsstaaten befunden. Die sog. Bankovic-Entscheidung ist in der Literatur zum Teil scharf kritisiert worden. Von dieser Entscheidung ausgehend ermittelt die Autorin die in der Literatur herrschenden Argumentationslinien und analysiert die übrige Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der Konvention. Zu diesem Zweck wird auch das Verhältnis der EMRK zum humanitären Völkerrecht und zu den Regeln der Staatenverantwortlichkeit untersucht. Auf dieser Grundlage wird ein dogmatisch stimmiges Konzept der Jurisdiktion im Sinne von Art. 1 EMRK entwickelt, das die Bankovic-Entscheidung mit der übrigen Rechtsprechung des EGMR in Einklang bringt.
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- 15–22 Einleitung 15–22
- 32–33 II. Artikel 1 EMRK 32–33
- 42–43 1. Sachverhalt 42–43
- 64–65 I. Einleitung 64–65
- 74–75 4. Zusammenfassung 74–75
- 81–81 V. Zusammenfassung 81–81
- 82–83 I. Einleitung 82–83
- 102–102 VIII. Ergebnis 102–102
- 136–137 I. Einleitung 136–137
- 160–160 2. Gebietshoheit 160–160
- 160–162 3. Personalhoheit 160–162
- 184–185 X. Zusammenfassung 184–185
- 195–208 Literaturverzeichnis 195–208