Zusammenfassung
Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung ist von erheblicher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Bedenkt man das gewaltige Volumen der Auftragsvergaben und die wirtschaftliche Brisanz der Materie, so wird die Interessenkollision zwischen rechtsschutzsuchenden Unternehmen und investitionsorientierten Auftraggebern offenkundig. Die Möglichkeit einer effektiven rechtlichen Überprüfung der Vergabeverfahren ist für die Bieter von entscheidender Bedeutung, da diese sich nur durch die gerichtliche Geltendmachung von Vergabefehlern gegen wirtschaftliche Einbußen zur Wehr setzen können. Auf der anderen Seite müssen die Vergabekammern berücksichtigen, dass durch die Aussetzung der Vergabeverfahren keine unzumutbaren Verzögerungen entstehen, die geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung der öffentlichen Verwaltungstätigkeit zu begründen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher eingehend mit der Problematik, ob und inwieweit die entscheidenden Instanzen im Rahmen bestehender Rechtsprinzipien verpflichtet sind, die gesamtwirtschaftliche Bedeutung ihrer Entscheidungen zu ermitteln und im Rahmen der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
- 15–18 A. Einleitung 15–18
- 56–58 1. Zielsetzung 56–58
- 72–73 1. Vergabekammer 72–73
- 156–157 5. Verfahrensdauer 156–157
- 172–174 1. Statthaftigkeit 172–174
- 174–175 2. Antragsbefugnis 174–175
- 175–176 3. Form und Frist 175–176
- 184–188 E. Endergebnis 184–188
- 189–202 Literaturverzeichnis 189–202