Zusammenfassung
Das europäische Umweltrecht und die von ihm vorgesehenen mannigfaltigen Umweltaufgaben bedürfen zur Gewährleistung eines umfänglichen, auf ein hohes Niveau ausgerichteten Umweltschutzes eines komplexen Verwaltungsaufbaus, der aus Exekutiven der Mitgliedstaaten und supranationalen Verwaltungsträgern der EU besteht. Dabei kommt es vor allem auf eine effiziente Zusammenarbeit und Koordination dieser unterschiedlichen Verwaltungsebenen im Rahmen von Informations-, Unterstützungs- und Abstimmungsvorgängen an.
Neben der Darstellung des daraus entstandenen integrierten Umweltverwaltungsgefüges, seiner Handlungsformen und Mittel zeigt der Verfasser unter kritischer Würdigung Entwicklungsperspektiven innerhalb und außerhalb der konstitutionellen Vorgaben der europäischen Verträge auf, die ein bestmögliches Umweltschutzniveau gewährleisten sollen. Dabei identifiziert er ein System, das insofern auch auf zahlreiche andere Verwaltungssektoren in der EU übertragbar ist.
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- 2–4 Titelei 2–4
- 5–6 Vorwort 5–6
- 17–22 Einleitung 17–22
- 93–95 I. Geltungskraft 93–95
- 202–211 I. Grundlagen 202–211
- 258–260 III. Erscheinungsformen 258–260
- 305–322 Kapitel 8: Resümee 305–322
- 321–322 D. Schlussfolgerung 321–322
- 323–327 A. Richtlinien 323–327
- 327–332 B. Verordnungen 327–332
- 337–348 Annex 337–348
- 349–359 Literaturverzeichnis 349–359