Terrorabwehr durch Strafrecht?
Verfassungsrechtliche und strafrechtssystematische Grenzen der Vorfeldkriminalisierung
Zusammenfassung
Die Bedrohung der westlichen Welt durch den internationalen Terrorismus war das sicherheitsrechtlich bedeutsamste Thema des beginnenden Jahrtausends. Wesentliche internationale wie nationale Reaktionen auf diese Bedrohung bestanden vor allem in einer strafbarkeitserweiternden und -verschärfenden Gesetzgebung. Eine Frage blieb jedoch weitgehend unberücksichtigt: Was sind die Grenzen einer Terrorabwehr durch Strafrecht? Stehen einer Transformation des Strafrechts hin zu einem primär gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarium verfassungsrechtliche und strafrechtssystematische Leitlinien entgegen?
Dem nachgehend klärt der Autor, in welchem Umfang insbesondere die neuen Tatbestände der §§ 89a, b, 91 StGB über die Pönalisierung bestimmter Vorbereitungshandlungen terroristischer Anschläge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Straftatbestände, die eine Strafbarkeit weit im zeitlichen und sachlichen Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung anordnen, bestehen können bzw. gerade nicht bestehen können.
- 91–92 3. Ergebnis 91–92
- 95–96 2. zu § 100 StGB 95–96
- 96–97 3. Ergebnis 96–97
- 97–100 1. zu § 111 StGB 97–100
- 100–105 2. zu § 130a StGB 100–105
- 105–108 3. zu §§ 129a, b StGB 105–108
- 108–109 5. Ergebnis 108–109
- 141–142 4. Ergebnis 141–142
- 406–407 3. Ergebnis 406–407
- 423–432 G. Abschlussbetrachtung 423–432
- 433–438 Register 433–438
- 439–470 Literaturverzeichnis 439–470