Zusammenfassung
Mit dem Atomausstieg ist in Deutschland ein Zeitalter des Rückbaus von Kernkraftwerken angebrochen. Die hierfür bedeutsamsten gesetzlichen Regelungen des Atomgesetzes wurden seit Einführung Mitte der 70iger Jahre nicht mehr verändert.
Das Atomgesetz wurde seither mehrfach reformiert, insbesondere durch die Regelungen zum Atomausstieg. Neben die nationalen Rechtsvorschriften treten auch im Atomrecht immer stärker internationale Vorgaben.
Vor dem Hintergrund dieser Änderungen wird in diesem Werk untersucht, ob das Atomrecht „fit“ für eine Ära der Stilllegung ist. Ist ein Betreiber verpflichtet, ein Kernkraftwerk am Ende seiner Lebensdauer stillzulegen und zurückzubauen, um den Zustand „der grünen Wiese“ herzustellen? Inwieweit besteht eine Verpflichtung des Betreibers, eine finanzielle Vorsorge zu treffen, um den Rückbau auch im Falle einer Insolvenz finanziell abzusichern? Erfüllen die etwas in die Jahre gekommenen Vorschriften des Atomgesetzes zur Stilllegung den Ansprüchen moderner Umweltrechtsvorschriften oder sind sie ein „Sanierungsfall“?
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 11–14 A. Einleitung 11–14
- 22–24 2. Richtlinien 22–24
- 28–28 5. KTA-Regeln u.a. 28–28
- 30–30 II. Abbau 30–30
- 30–32 III. Stilllegung 30–32
- 64–66 III. Rechtsfolgen 64–66