Selbstvornahme im Mietrecht
Finanzieller Ausgleich bei eigenmächtiger Mangelbeseitigung, unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln und Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Zusammenfassung
Die eigenmächtige Mangelbeseitigung am Mietobjekt ist ein Alltagsproblem, die Möglichkeit des Ersatzes der dabei anfallenden Kosten wird jedoch kontrovers diskutiert. Aufgrund der durch den BGH angenommenen Sperrwirkung von § 536a Abs. 2 BGB, der einen Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Selbstvornahme regelt, gegenüber anderen Anspruchsgrundlagen unterbleibt in vielen Fällen der Selbstvornahme der nötige finanzielle Ausgleich. Auch wegen des unterschiedlichen Anspruchsumfangs plädiert die Autorin daher neben § 536a Abs. 2 BGB für einen Rückgriff auf das Bereicherungsrecht und bezieht weitere Selbstvornahmekonstellationen, etwa die Selbstvornahme durch den Vermieter, in ihre Überlegungen mit ein.
- 47–52 Dritter Abschnitt: Begriffsklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen für einen Ersatzanspruch 47–52
- 47–50 A. Begriffsklärung 47–50
- 95–104 C. Eigene Bewertung 95–104
- 110–111 III. Praxisbeispiele 110–111
- 149–200 Siebter Abschnitt: Selbstvornahme als eigenmächtige Mangelbeseitigung durch den Mieter 149–200
- 149–153 A. Einleitung 149–153
- 155–155 I. Voraussetzungen 155–155
- 184–184 I. Voraussetzungen 184–184
- 201–203 A. Einleitung 201–203
- 206–210 IV. Rechtsfolge 206–210
- 212–217 C. Problemdarstellung 212–217
- 215–217 II. Kritik 215–217
- 217–218 D. Fazit 217–218
- 225–226 A. Allgemeines 225–226
- 226–226 B. Kaufrecht 226–226
- 226–227 C. Werkvertragsrecht 226–227
- 227–230 D. Mietrecht 227–230
- 235–248 Literaturverzeichnis 235–248