Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Mitgliedstaatlich differenziertes Unionsrecht in Deutschland und Polen?
Zusammenfassung
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse haben in den letzten Jahren durch das Recht der EU eine signifikante normative Aufwertung erfahren. Die primäre Definitions- und Ausgestaltungskompetenz für diese Dienstleistungen liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten. Dies hat wiederholt Anlass zu Verunsicherung hinsichtlich des rechtlichen Konzepts dieser Dienstleistungen geliefert.
Das Werk untersucht anhand der Referenzgebiete Telekommunikation und öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland und Polen, welche Handlungsspielräume EU-Mitgliedstaaten bei Definition und Ausgestaltung des unionsrechtlichen Begriffes der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse besitzen und woraus differenzierte Lösungen resultieren oder resultieren können. Damit widmet es sich einem aus Sicht von Rechtsdogmatik und Rechtspraxis gleichermaßen wichtigen Thema. Zugleich macht es die polnische Rechts- und Diskussionslage dem deutschen Schrifttum zugänglich und erläutert dabei Besonderheiten infolge der Systemtransformation und Wirtschaftsintegration Polens, die auch auf andere ehemals sozialistische EU-Mitgliedstaaten übertragbar sind.
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- 168–174 C. Ergebnis zu Teil 1 168–174
- 175–217 I. Deutschland 175–217
- 217–264 II. Polen 217–264
- 264–266 III. Ergebnis zu A. 264–266
- 280–295 II. Erschwinglichkeit 280–295
- 306–312 IV. Leistungserbringer 306–312
- 330–331 VI. Ergebnis zu B. 330–331
- 331–332 C. Ergebnis zu Teil 2 331–332
- 333–334 Abschließende Würdigung 333–334
- 335–352 Literaturverzeichnis 335–352