Zusammenfassung
Die mit der Positivität verbundenen Prinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit rechtlicher Gesetze und richterlicher Urteile vermögen dem Einzelfall nur selten ganz gerecht zu werden. Warum dies gleichwohl „recht“ ist, vermag die Sprache des Rechts nicht zum Ausdruck zu bringen, wohl aber die Sprache der Dichtung. Sie befreit das Ereignis aus dem Netzwerk des Juridischen, wo es zum bloßen Fall geworden ist, und zeigt nicht nur eine lebensweltlich angemessene Lösung auf, sondern verweist zugleich auf eine Ebene, auf der die Notwendigkeit des Juristischen einsichtig wird. Die Einbettung des Rechts in andere gesellschaftliche Ordnungen wird ebenso literarisch sichtbar gemacht wie die Möglichkeiten und Grenzen des „gefühlten“ Rechts und der Erziehung zum „Rechten“.