Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland und Italien
Eine rechtsvergleichende Untersuchung vor dem Hintergrund der Artikel 6 bis 9 der Richtlinie 2004/48/EG
Zusammenfassung
Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und Italien tätig sind und Mitarbeitern europäischer Institutionen bietet das Werk einen umfassenden Vergleich der Vorschriften zum Beweis-, Auskunftsrecht- und e.V.-Verfahren.
Die Autorin zeigt auf, welche folgenreichen Unterschiede in der Umsetzung der Vorschriften des TRIPS-Abkommens und der Enforcement-Richtlinie durch beide Staaten existieren. Durch ihre Analyse legt die Autorin dar, dass es für eine gleichermaßen wirksame Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in der Europäischen Union eines höheren Harmonisierungsgrads der Verfahrensvorschriften bedarf.
- 2–6 Titelei 2–6
- 7–8 Vorwort 7–8
- 46–47 A. Einführung 46–47
- 47–71 B. Schutzrechte 47–71
- 47–53 I. Patente 47–53
- 65–71 IV. Marken 65–71
- 75–76 A. Einführung 75–76
- 120–136 I. Art. 6 RL 120–136
- 136–152 II. Art. 7 EnforcementRL 136–152
- 184–208 IV. Art. 9 EnforcementRL 184–208
- 208–211 E. Zwischenergebnis 208–211
- 216–218 C. Resümee und Ausblick 216–218
- 219–226 Literaturverzeichnis 219–226