Wege zur Reformierung der Europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Osterweiterung und der Erfahrungen in ¿losen¿ Föderationen
Zusammenfassung
Die Rolle des EuGH als europäisches Verfassungsgericht wird durch das Fortschreiten des Integrationsprozesses herausgefordert. Zum einen geht es um Defizite, die sich aus dem quasi-föderalen Wesen der EU und der multifunktionalen Ausgestaltung des EuGH ergeben. Zum anderen geht es um Probleme, die sich infolge der Besonderheiten der Osterweiterung zu verschärfen drohen.
Im Kontext dieser beiden Problemkomplexe werden aus einer Rechtsvergleichung der Verfassungsgerichte der höchst föderal organisierten Staaten Belgien, Schweiz und Kanada sowie aus einer Analyse der Eigenheiten der Justizsysteme osteuropäischer Mitgliedstaaten, am Beispiel Ungarns, Polens und Bulgariens, Reformwege entwickelt und miteinander verknüpft.
- 21–28 Einleitung 21–28
- 42–43 3. Bewertung 42–43
- 112–147 II. Die einzelnen Kontrollverfahren bei Kompetenz- bzw. Subsidiaritätsstreitigkeiten 112–147
- 112–124 1. Belgien 112–124
- 124–134 2. Schweiz 124–134
- 134–147 3. Kanada 134–147
- 147–149 1. Belgien 147–149
- 149–151 2. Schweiz 149–151
- 151–155 3. Kanada 151–155
- 155–158 1. Belgien 155–158
- 158–161 2. Schweiz 158–161
- 161–163 3. Kanada 161–163
- 163–170 V. Vergleichung 163–170
- 196–234 1. Grundrechtsschutz 196–234
- 329–330 3. Zusammenfassung 329–330