Zusammenfassung
Es gibt kaum größere Unternehmen, kaum strafrechtlich orientierte Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatungen, die sich nicht dem Thema der Straftatenvermeidung bei wirtschaftlichem Handeln widmen. Was aber bedeutet der Begriff, was ist sein strafrechtlicher Gehalt?
Dennis Bock macht es sich zur Aufgabe, ein trotz aller Modehaftigkeit noch recht vages Kapitel des Strafrechts aufzuarbeiten und juristisch zugänglich zu machen. Hierbei geht er davon aus, dass Kern der Compliance-Diskussion der Umfang rechtlich gebotener Aufsichtsmaßnahmen bei der Mitarbeiterbeschäftigung ist. Der Autor bettet seine Arbeit in grundlegende kriminalpolitische Fragen des Wirtschaftsstrafrechts ein, auch vor dem Hintergrund stetig wachsender Hoffnungen, die auf den Einsatz des Strafrechts gesetzt werden. Er zeigt unter Einbeziehung der Erkenntnisse anderer juristischer und außerjuristischer Wissenschaften die Struktur der Compliance als Summe aller Aufsichtsmaßnahmen zur Absenkung von Straftatwahrscheinlichkeiten auf ein rechtlich toleriertes Niveau auf und mahnt Bemühungen zur rechtssicheren Handhabung an. Der Verfasser behandelt hierbei insbesondere Fragen der mittelbaren Täterschaft, des unechten Unterlassungsdelikts und § 130 OWiG, greift aber auch de lege ferenda die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auf.
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- 458–460 A. Möglichkeit 458–460
- 460–463 B. Erforderlichkeit 460–463
- 583–584 H. Ergebnis 583–584
- 585–600 1. Abschnitt: Strafrechtliche Anforderungen an ein betriebsinternes Rechtsrisikomanagement 585–600
- 585–588 A. Allgemeines 585–588
- 600–607 A. Allgemeines 600–607
- 607–621 B. Aufgabensteuerung 607–621
- 732–740 3. Abschnitt: Errichtung eines Hinweisgebersystems (Whistleblowing, Notification System) 732–740
- 732–737 A. Allgemeines 732–737
- 737–740 B. Hinweisgeberschutz 737–740
- 762–763 C. Kontrolle 762–763
- 793–827 Literaturverzeichnis 793–827