Zusammenfassung
Wenn Recht Verhalten steuern will, ist ein Modell des Verhaltens der Normadressaten unverzichtbar. Das Kapitalmarktrecht greift dafür auf den Homo Oeconomicus zurück. Am Beispiel der Regulierung von Finanzanalysten stellt die Arbeit das Modell und die Kritik aus der Verhaltensforschung vor und fragt, ob die Regulierung aufgrund der Kritik anzupassen ist. Dabei zeigt sich, dass Offenlegung allein nicht immer das wirksamste Mittel zum Anlegerschutz ist. Jedoch versprechen auch die Erkenntnisse der Behavioral Finance keine Patentlösung. Vielmehr sind Kompromisse zwischen Rechtssicherheit, Anlegerschutz und Berufsfreiheit unumgänglich. Anhand einzelner Vorschriften stellt die Arbeit Lösungen vor und bewertet sie.
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- 78–79 I. Theorie 78–79
- 79–80 II. Praxis 79–80
- 108–108 A. Einführung 108–108
- 127–127 V. Zusammenfassung 127–127
- 127–146 C. Anwendung auf Anleger 127–146
- 137–142 II. Anlageentscheidung 137–142
- 146–146 IV. Zusammenfassung 146–146
- 151–153 III. Marktmanipulation 151–153
- 153–153 IV. Zusammenfassung 153–153
- 153–160 B. Anlegerseite 153–160
- 159–160 IV. Marktmanipulation 159–160
- 160–160 V. Zwischenergebnis 160–160
- 160–160 C. Zusammenfassung 160–160
- 184–184 VI. Zusammenfassung 184–184
- 226–226 III. Nichtstun 226–226
- 226–227 C. Zusammenfassung 226–227
- 231–233 D. Rationale Regulierer 231–233
- 233–244 E. Normative Aussagen 233–244
- 244–245 F. Zusammenfassung 244–245
- 257–260 III. Marktmanipulation 257–260
- 260–261 IV. Zwischenergebnis 260–261
- 267–267 III. Zwischenergebnis 267–267
- 267–268 C. Zusammenfassung 267–268
- 275–275 III. Zwischenergebnis 275–275
- 299–300 VIII. Nichtstun 299–300
- 300–302 C. Zusammenfassung 300–302
- 303–304 A. Allgemeiner Teil 303–304
- 305–308 C. Konkrete Vorschläge 305–308
- 308–308 III. Fazit 308–308
- 309–325 Literaturverzeichnis 309–325