Zusammenfassung
Das Werk zeigt auf, dass der Unionsgesetzgeber grundsätzlich nicht an die Grundfreiheiten gebunden ist. Dennoch greift der EuGH bei der Beurteilung des Sekundärrechts immer wieder auf diese speziellen Rechtsinstrumente zurück. Bei genauerer Betrachtung der relevanten Entscheidungen wird aber deutlich, dass er zunächst eine auffällig inkonsistente Argumentationslinie verfolgte, die heute in einer „ständigen Rechtsprechung“ mündet und damit die anfänglichen Orientierungsschwierigkeiten aus den Augen verliert. Dadurch verschwimmen die Grenzen zu den Grundrechten.
Der Autor stellt den besonderen Charakter der Grundfreiheiten als zwischenstaatliche Rechtsinstrumentarien klar. Die Untersuchung der Struktur, der Funktion, sowie der Weiterentwicklung hin zu speziellen Grundrechten zeigt, dass die Bindung des Unionsgesetzgebers vertraglich nicht vorgesehen, aber auch eine entsprechende Anwendung nicht erforderlich ist.
Die Arbeit enthält eine Gegenüberstellung aller möglichen Adressaten, eine umfassende Darstellung der wissenschaftlichen Diskussion und der relevanten Rechtsprechung. Dabei werden die unterschiedlichen Begründungsansätze des EuGH herausgearbeitet. Zudem untersucht der Autor die besondere Perspektive des Unionsgesetzgebers bei der Regulierung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs und die damit verbundenen Gefahrenlagen. Durch die Abgrenzung von den Unionsgrundrechten wird der zwischenstaatliche Charakter der Grundfreiheiten deutlich.
- 19–26 Einleitung 19–26
- 19–23 B. Problemaufriss 19–23
- 23–24 C. Methodik 23–24
- 49–50 A. Einleitung 49–50
- 127–128 A. Einleitung 127–128
- 223–230 Schlussbetrachtung 223–230
- 223–229 A. Zusammenfassung 223–229
- 229–230 B. Untersuchungsergebnis 229–230
- 231–245 Literaturverzeichnis 231–245
- 246–250 Urteilsverzeichnis 246–250