Täterschaft und Pflichtverletzung
Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Abgrenzung der Beteiligungsformen bei Begehungs- und Unterlassungsdelikten
Zusammenfassung
Dieses Werk vermittelt einen umfassenden Einblick in die Täterschafts- und Teilnahmelehre bei Sonderdelikten auf dem Gebiet des Strafrechts und bietet sowohl für den Studenten, als auch für den Wissenschaftler eine fruchtbare Arbeitsgrundlage. Schwerpunktmäßig wird dabei die Problematik der Abgrenzung der Beteiligungsformen, sowohl bei Begehungsdelikten als auch bei Unterlassungsdelikten, behandelt.
Von der von Roxin begründeten Pflichtdeliktslehre als Grundlage ausgehend, liefert der Autor in Form einer neuen Konzeption der Pflichtdeliktslehre ein eigenständiges und praktikables Erklärungsmodell zur Lösung bestehender und entstehender Problemkonstellationen. Dieses Modell findet in den folgenden Grundideen sein Fundament: Zum einen begründet die Verletzung einer Sonderpflicht nicht das Unrecht sondern lediglich die Täterschaft. Zum anderen handelt es sich bei täterschaftsbegründenden Pflichten stets um strafrechtliche und nicht um außerstrafrechtliche Pflichten. Ausgehend von den dargelegten Prämissen ermöglicht die Neubegründung des Begriffs der „Sonderpflicht“ eine Weiterentwicklung der Pflichtdeliktslehre.
Der Autor ist als ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der San Marcos-Universität in Lima (Peru) tätig.
- 5–12 Vorwort 5–12
- 90–90 I. Vorbemerkung 90–90
- 145–146 I. Erste Überlegungen 145–146
- 181–182 I. Vorbemerkung 181–182
- 213–222 Zusammenfassung 213–222
- 223–240 Literaturverzeichnis 223–240