Zusammenfassung
Hätte die Garagenfirma Google in den 1990er Jahren eine Chance gehabt, die damalige Marktführerin Altavista zu verdrängen, wenn die Internet Service Providers (ISPs) ihren Kunden damals ausschließlich die Suche mit Altavista angeboten hätten? Unter anderem diese Frage nach der Bedeutung von Exklusivabsprachen zwischen den ISPs und den Anbietern von Internetinhalten bildet Gegenstand einer aktuellen Debatte, die unter dem Schlagwort “Network Neutrality” oder “Netzneutralität” geführt wird. Netzneutralität bedeutet dabei, dass ISPs Daten unabhängig von deren Herkunft in gleicher Qualität übertragen.
Die Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität warnen, dass Verletzungen der Netzneutralität das Internet in seiner Eigenschaft als Innovationsmotor nachhaltig schwächen und die Grundrechte der Internetnutzer beeinträchtigen könnten. Die Gegner einer Regelung verteidigen demgegenüber die Freiheit der ISPs, mit ihren Netzen zu tun, was sie wollen, und sie führen die Notwendigkeit einer Amortisation der großen Aufwendungen für ihre Breitbandinfrastruktur ins Feld. Einige Gegner argumentieren auch, die ISPs könnten sich Verletzungen der Netzneutralität ohnehin nicht erlauben, weil sie ansonsten Marktanteile verlören.
Dieses Buch führt aus ökonomischer und juristischer Sicht an das Thema der Netzneutralität heran, beschäftigt sich mit den Argumenten für und wider eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität und zeigt einen möglichen Regulierungsansatz auf.
Dr. Simon Schlauri ist Privatdozent an der Universität Zürich und Rechtsanwalt.
- 27–28 A. Überblick 27–28
- 73–75 I. Allgemeines 73–75
- 118–126 I. Schweiz 118–126
- 129–130 I. Allgemeines 129–130
- 161–161 IX. Schlussfolgerungen 161–161
- 166–169 IV. Neighbor Billing 166–169
- 169–170 V. Stellungnahme 169–170
- 170–188 C. Access Tiering 170–188
- 170–172 I. Allgemeines 170–172
- 311–311 III. Access Tiering 311–311
- 311–314 B. Rechtliche Aspekte 311–314
- 311–312 I. De lege lata 311–312
- 312–314 II. De lege ferenda 312–314
- 315–333 Literaturverzeichnis 315–333