Sukzession bei Internationalen Organisationen
Unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union
Zusammenfassung
Der Rechtsbereich der Nachfolge bei Internationalen Organisationen hat bislang wenig Aufmerksamkeit erhalten – obwohl es an Beispielen nicht mangelt. Die Studie will das „Erbrecht“ der Internationalen Organisationen herausarbeiten. Hierbei werden die Sukzessionen bei der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union genauer unter die Lupe genommen.
Die Arbeit verfolgt eine induktive Methode: Zunächst werden die bisher erfolgten Sukzessionen analysiert, um gemeinsame Vorgehensweisen zu finden und um auf möglicherweise vorhandenes Völkergewohnheitsrecht zu schließen. Die Mitgliedsstaaten Internationaler Organisationen sind bei Nachfolgeregelungen sehr um Kontinuität bemüht: Selten fällt die Aufgabe einer Organisation völlig weg; vielmehr ist diese dann von einer anderen zu bewältigen. Insoweit ist Kontinuität in den internationalen Beziehungen ein Leitmotiv der Untersuchung.
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- 17–27 I. Einleitung 17–27
- 25–26 2. Problemstellung 25–26
- 40–77 II. Substitution 40–77
- 77–85 III. Fusion 77–85
- 85–89 IV. Integration 85–89
- 89–93 V. Trennung 89–93
- 101–103 2. Fusionsvertrag 101–103
- 103–116 3. Das Ende der EGKS 103–116
- 127–128 I. Grundlegendes 127–128
- 128–128 2. Absicht zur Nachfolge 128–128
- 128–131 1. Satzungsregelungen 128–131
- 148–149 4. Implizierte Nachfolge 148–149
- 167–188 Kapitel 4: Rechtsfolgen 167–188
- 167–168 I. Grundsätzliches 167–168
- 176–178 IV. Personal 176–178
- 178–180 V. Sekundärrechtsakte 178–180
- 180–185 1. Vermögen 180–185
- 185–186 2. Verbindlichkeiten 185–186
- 186–188 VIII. Quintessenz 186–188
- 189–192 Kapitel 5: Fazit 189–192
- 193–202 Literaturverzeichnis 193–202