Gläubigerschutz durch Berufsverbote für Geschäftsleiter
Eine rechtsvergleichende Untersuchung des englischen und deutschen Kapitalgesellschaftsrechts
Zusammenfassung
Die englische limited company, die ohne Mindeststammkapital gegründet werden kann, verbreitet sich im Zuge der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in Kontinentaleuropa und tritt hier in Konkurrenz zu den heimischen Rechtsformen. Das hat in verschiedenen Rechtsordnungen und auch in Deutschland zu Reformen geführt. Durch das MoMiG soll einerseits das Gesellschafts- und insbesondere das GmbH-Recht liberalisiert und andererseits dem Missbrauch der Gesellschaftsform entgegengewirkt werden. Ein Aspekt der Missbrauchsabwehr sind Berufsverbote für Geschäftsleiter, die man nach ihrer Reform in den §§ 6 II 2 Nr. 2 und 3, 3 GmbHG, 76 III 2 Nr. 2 und 3, 3 AktG findet.
Das Buch vertieft den Blick auf das englische Recht, indem es sich detailliert mit den im Companies Directors Disqualification Act verankerten Verbotsregelungen befasst und hierbei unter anderem auch umfangreiches empirisches Material auswertet. Unter Einbeziehung der so gewonnenen Erkenntnisse erfolgt eine kritische Analyse der deutschen Ausschlussgründe, im Zuge derer die Autorin den Weg für eine zielgenauere und zugleich individuell gerechtere Konzeption zeichnet.
- 25–29 Einleitung 25–29
- 100–106 III. Das MoMiG 100–106
- 106–107 C. Europäische Impulse 106–107
- 107–109 D. Fazit 107–109
- 115–117 III. S. 11 CDDA 115–117
- 121–122 C. Fazit 121–122
- 238–240 III. Reformvorschläge 238–240
- 279–280 F. Fazit 279–280
- 281–282 A. Gesetzliche Vorgaben 281–282
- 297–300 III. Fazit 297–300
- 303–306 E. Fazit 303–306
- 318–319 III. Bewertung 318–319
- 319–322 I. Sanktionen des CDDA 319–322
- 326–337 E. Publizität 326–337
- 352–353 III. Kritik 352–353
- 353–353 B. Deutsches Recht 353–353
- 355–356 I. Grundlagen 355–356
- 356–359 II. Einzelprobleme 356–359
- 359–360 III. Fazit 359–360
- 360–362 I. Allgemeine Grundsätze 360–362
- 389–400 Literaturverzeichnis 389–400