Provisionen im Finanzinstrumentenvertrieb durch Kreditinstitute
Die Zulässigkeitsschranken des § 31d WpHG
Zusammenfassung
Das Werk zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen § 31d WpHG Provisionen im Finanzinstrumentenvertrieb durch Kreditinstitute gestattet und inwiefern die Vorschrift die Provisionen untersagt. Provisionszahlungen im Finanzinstrumentenvertrieb erfahren seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (XI ZR 56/05) viel Aufmerksamkeit durch die forensische Praxis und die Rechtswissenschaft. Durch die Einführung des § 31d WpHG wurde erstmals eine gesetzliche Vorschrift geschaffen, die explizit Zulässigkeitsschranken für Drittzuwendungen im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen aufstellt und somit die Zulässigkeit von Provisionen im Finanzinstrumentenvertrieb durch Kreditinstitute begrenzt. Vielfach wird § 31d WpHG jedoch als rätselhaft und wertungswidersprüchlich empfunden. Dementsprechend ist es das Hauptanliegen der Arbeit, § 31d WpHG zu konkretisieren und einer teleologisch stimmigen Interpretation zuzuführen. Dabei wird herausgearbeitet, anhand welcher konkreter Fragen in der Praxis zu prüfen ist, ob Provisionen im Finanzinstrumentenvertrieb durch Kreditinstitute rechtskonform sind. Der Verfasser ist als Rechtsanwalt im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht tätig.
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- 13–21 § 1 Einleitung 13–21
- 21–26 I. Vertriebsarten 21–26
- 57–59 V. Zusammenfassung 57–59
- 96–98 V. Ergebnis 96–98
- 103–104 III. Zusammenfassung 103–104
- 113–117 Dritter Teil Schluss 113–117
- 113–122 § 9 Zusammenfassung 113–122
- 123–129 Literaturverzeichnis 123–129