Die Verschwiegenheit der Angehörigen rechtsberatender, steuerberatender und wirtschaftsprüfender Berufe
Zusammenfassung
Die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wird durch eine schwer zu überblickende Vielzahl von Regelungen und Einzelfallentscheidungen bestimmt. Doch wo genau verlaufen ihre Grenzen? Halten die hierbei vom Gesetzgeber getroffenen Differenzierungen einer verfassungs-, europa- und berufsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Überprüfung auf Systemgerechtigkeit stand? Als Kehrseite des dem Berufsträger entgegengebrachten Vertrauens ist die Schweigepflicht eine der tragenden Säulen jeden Mandatsverhältnisses. Die Bestätigung dieses Vertrauens und die mit ihr untrennbar verbundene Zusicherung der Verschwiegenheit sind unabdingbar für die sinnvolle Ausübung des Mandats. Zusätzlich erstreckt sich die Untersuchung auch auf die Zeugnisverweigerungsrechte sowie Beschlagnahme- und Verwertungsverbot, welche die Verschwiegenheitspflicht ergänzen.
- 60–61 B. Strafrecht 60–61
- 103–104 E. Zeitlicher Umfang 103–104
- 106–106 B. Persönlicher Umfang 106–106
- 109–109 D. Zeitlicher Umfang 109–109
- 109–124 Kapitel 11: Umfang der berufs- und zivilrechtlichen Schweigepflicht des Wirtschaftsprüfers 109–124
- 124–124 D. Zeitlicher Umfang 124–124
- 137–138 D. Ergebnis 137–138
- 141–158 C. Entbindungsbefugnis 141–158
- 158–179 A. Gesetzliche Ausnahmen 158–179
- 231–237 A. Individualinteressen 231–237
- 241–242 B. Gehilfen 241–242
- 242–249 C. Syndikusanwalt 242–249
- 249–250 A. Inhalt 249–250
- 251–251 C. Zeitlicher Umfang 251–251
- 259–261 A. Einleitung 259–261
- 292–302 B. Vergleich 292–302
- 309–333 Literaturverzeichnis 309–333