Zusammenfassung
Der Bundesrechnungshof hat als zentrales Organ der externen Rechnungsprüfung Zugriff auf eine Fülle von Informationen. Im Interesse der Effektivität der Finanzkontrolle ist er dabei zum Teil von datenschutzrechtlichen Vorgaben befreit. Ob und unter welchen Voraussetzungen Dritte – seien es staatliche Behörden, seien es Privatpersonen – Zugang zu diesen Informationen erhalten können, ob und an wen der Bundesrechnungshof aber auch von sich aus Informationen preisgeben und vielleicht gar publizieren darf, ist Gegenstand der Untersuchung. Sie will die Grundlage für eine Diskussion über die Rolle der Rechnungshöfe in einer veränderten Informationsgesellschaft legen, in der die Zugänglichkeit von Informationen der staatlichen Stellen die Regel und ihre Zurückhaltung die Ausnahme geworden ist. Doch bei allen Vorteilen einer generellen Transparenz zeigt gerade das Beispiel der Rechnungshöfe, dass die staatliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung auch für das Informationshandeln gelten muss. Denn als konkretisierte Gewaltenteilung minimiert sie nicht nur Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, sondern entscheidet zugleich darüber, wie viel politische Macht den einzelnen Organen zukommt.
- 5–14 Vorwort 5–14
- 15–16 Einleitung 15–16
- 17–29 I. Aufgaben 17–29
- 29–34 II. Garantien 29–34
- 46–49 I. Hof-Bereich 46–49
- 51–51 I. Planungsphase 51–51
- 55–55 II. Bemerkungen 55–55
- 105–106 II. Antragsgegenstand 105–106
- 106–121 IV. Ausnahmen 106–121
- 123–124 VI. Zusammenfassung 123–124
- 128–130 III. Ausnahmen 128–130
- 130–130 IV. Zusammenfassung 130–130
- 154–155 III. Fraktionen 154–155
- 155–157 IV. Einzelne Abgeordnete 155–157
- 157–157 V. Ergebnis 157–157
- 157–159 G. Amtshilfe 157–159
- 213–214 I. Gemeinsame Prüfung 213–214
- 220–220 Schlussbemerkung 220–220
- 221–226 Literaturverzeichnis 221–226