Der Unternehmensbegriff im europäischen und deutschen Kartellrecht
Zugleich ein Beitrag zur Frage gemeinschaftsrechtlich determinierter oder national autonomer Auslegung des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs
Zusammenfassung
Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff gilt als „Einfallstor“ in das Kartellrecht. Er nimmt deswegen eine hervorgehobene Stellung im kartellrechtlichen Gesamtgefüge ein. Trotz vieler Jahrzehnte nationaler und europäischer Rechtsprechungserfahrung ist der Umfang des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs aber noch immer nicht abschließend geklärt.
Der Verfasser beschäftigt sich daher intensiv mit der dogmatischen Auslegung des Unternehmensbegriffs. Neben der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungsträgern stehen u.a. auch Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Freiberufler, Handelsvertreter, Sportverbände und Forschungseinrichtungen im Fokus der Untersuchung.
- 21–24 Einführung 21–24
- 90–95 V. Würdigung 90–95
- 114–114 D. Zusammenfassung 114–114
- 115–125 A. Einheit 115–125
- 115–122 I. Rechtssubjektivität 115–122
- 122–125 II. Würdigung 122–125
- 125–129 I. Dauer 125–129
- 132–135 III. Entgeltlichkeit 132–135
- 135–135 IV. Zwischenergebnis 135–135
- 162–164 I. Problemaufriss 162–164
- 165–166 III. Auslegungskonflikte 165–166
- 188–189 VIII. Zusammenfassung 188–189
- 190–340 3. Kapitel Fallgruppen 190–340
- 190–201 A. Privates Handeln 190–201
- 193–200 II. Private Nachfrage 193–200
- 200–201 IV. Zusammenfassung 200–201
- 201–228 B. Die Unternehmenseigenschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Verbänden 201–228
- 227–228 V. Zusammenfassung 227–228
- 228–239 C. Freie Berufe 228–239
- 239–239 III. Zusammenfassung 239–239
- 249–250 IV. Zusammenfassung 249–250
- 265–270 III. Stellungnahme 265–270
- 270–270 IV. Zusammenfassung 270–270
- 270–277 I. Relevanter Markt 270–277
- 281–282 III. Zusammenfassung 281–282
- 341–346 Schluss 341–346
- 347–358 Entscheidungsverzeichnis 347–358
- 359–388 Literaturverzeichnis 359–388