Zusammenfassung
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber auf die Wirtschafts- und Finanzkrise mit einer vorübergehenden Modifikation des in § 19 Abs. 2 InsO normierten Eröffnungsgrundes der Überschuldung reagiert und damit eine alte Diskussion von Neuem entfacht. Diese Arbeit setzt sich kritisch mit den verschiedenen Fassungen des Tatbestandes auseinander. Es wird verdeutlicht, auf welche Weise die Überschuldung auf Grundlage der jeweiligen Überschuldungsbegriffe ermittelt werden kann. Dazu wird herausgearbeitet, wie der geforderte Vergleich des Vermögens mit den Verbindlichkeiten angestellt und wie die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens beurteilt werden kann. Darauf aufbauend werden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Überschuldungsbegriffe gegeneinander abgewogen und schließlich eine eindeutige Empfehlung für den Gesetzgeber ausgesprochen.
- 15–19 Einleitung 15–19
- 43–47 C. Zweck 43–47
- 47–78 D. Antragsstellung 47–78
- 47–48 I. Antragsrecht 47–48
- 48–50 II. Antragspflicht 48–50
- 50–60 III. Antragsfrist 50–60
- 76–78 V. Zusammenfassung 76–78
- 123–125 C. Zeitraum der Prognose 123–125
- 125–128 D. Mittel der Prognose 125–128
- 126–126 II. Indizien 126–126
- 126–128 III. Stellungnahme 126–128
- 133–134 III. Stellungnahme 133–134
- 134–134 G. Dokumentation 134–134
- 134–135 H. Zusammenfassung 134–135
- 136–141 I. Das Gliederungsschema 136–141
- 151–189 B. Ansatzkonzeption 151–189
- 188–189 III. Ergebnis 188–189
- 189–237 C. Bewertungskonzeption 189–237
- 189–193 I. Liquidationswerte 189–193
- 193–237 II. Fortführungswerte 193–237
- 237–239 D. Zusammenfassung 237–239
- 240–279 § 4 Kritische Würdigung 240–279
- 261–261 III. Ergebnis 261–261
- 275–277 IV. Rechtsunsicherheiten 275–277
- 277–278 V. Ergebnis 277–278
- 278–279 C. Fazit 278–279
- 283–298 Literaturverzeichnis 283–298