Solidaritätspflichten Unbeteiligter
Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand
Zusammenfassung
Solidarität wird als Rechtspflicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur stiefmütterlich behandelt, obwohl sich einige rechtliche Phänomene, wie z.B. die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung, nicht anders als unter Zugrundelegung einer interpersonalen Solidaritätspflicht erklären lassen. Die vorliegende Untersuchung geht dem Problem rechtlicher Solidarität daher sowohl vom rechtsphilosophischen als auch verfassungsrechtlichen Standpunkt aus nach und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich ein allgemeines Rechtsprinzip der Solidarität begründen und formulieren lässt. Diese Erkenntnis ist nicht nur für einzelne rechtliche Phänomene, sondern vor allem auch für die Grundlegung des Sozialstaates von Bedeutung.
- 11–11 Einleitung 11–11
- 17–30 I. KANT 17–30
- 37–52 1. „Utilitarismus“ 37–52
- 143–143 III. Zusammenfassung 143–143
- 205–206 V. Zusammenfassung 205–206
- 239–240 C. Schluß 239–240
- 241–266 Literaturverzeichnis 241–266