Europäische Standards für die Öffnung des Strafvollzugs
Zur Implementierung von Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 EMRK im Bereich der Lockerungsgewährung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen und englischen Vollzugspraxis
Zusammenfassung
Die Diskussion um das dem Strafvollzug immanente Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Bevölkerung auf der einen und den Freiheitsrechten der Inhaftierten auf der anderen Seite wird durch die vorliegende Arbeit um eine bislang nur wenig beachtete Ebene erweitert.
Ausgehend von der in Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EMRK normierten Pflicht des Staates, das Leben seiner Bürger zu schützen, wird unter Berücksichtigung rechtsvergleichender, kriminologischer und strafvollzugsrechtlicher Aspekte ein europäischer Mindeststandard für den Bereich der Lockerungsgewährung entwickelt. Anschließend werden die deutsche Strafvollzugspraxis sowie die seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 verabschiedeten Landesstrafvollzugsgesetze an den europäischen Vorgaben überprüft und mit der Vollzugswirklichkeit in England und Wales verglichen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen münden in konkrete Empfehlungen für eine konsequent an Europäischen Menschenrechtsstandards ausgerichtete Strafvollzugsgestaltung.
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- 25–29 Einleitung 25–29
- 33–40 II. Legitimation 33–40
- 231–233 I. Normative Grundlagen 231–233
- 271–272 III. Zusammenfassung 271–272
- 284–285 IV. Zusammenfassung 284–285
- 293–294 I. Normative Grundlagen 293–294
- 322–323 III. Zusammenfassung 322–323
- 337–338 IV. Zusammenfassung 337–338
- 351–380 Anhänge 351–380
- 381–418 Literaturverzeichnis 381–418