Zwischen staatlicher Souveränität und Völkerrechtsgemeinschaft
Deutschlands Haltung und Beitrag zur Entstehung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs
Zusammenfassung
Das Werk analysiert das Verhältnis und den Beitrag Deutschlands zu einer staatenübergreifenden Gerichtsbarkeit im Zeitraum von 1899 bis etwa 1927 auf völkerrechtswissenschaftlicher, außenpolitischer und historischer Ebene. Die deutsche Kehrtwende von der starren, souveränitätsbetonten Haltung auf den beiden Haager Friedenskonferenzen bis zur Anerkennung des Ständigen Internationalen Gerichtshofs steht im Spannungsfeld von einzelstaatlichem Souveränitätsanspruch und den Bedürfnissen einer Völkerrechtsgemeinschaft.
Dabei kristallisiert die Autorin den Souveränitätsbegriff als Vehikel und Spielball meist politischer Erwägungen heraus, die letztlich die Argumentation zur internationalen Gerichtsbarkeit prägten. Zunächst überwog sowohl auf wissenschaftlicher als auch politischer Ebene das Interesse, Deutschland im Machtgefüge der übrigen Staaten zu etablieren. In den Weltkriegsjahren und danach verstärkte die pazifistische Völkerrechtslehre zugunsten der internationalen Gerichtsbarkeit ihren Einfluss und auch das Auswärtige Amt hatte Einsicht in die politische Notwendigkeit, die niederlagebedingte militärische Schwächung durch ein höheres Maß an Rechtsverbindlichkeit auszugleichen.
- 13–14 Vorwort 13–14
- 15–24 A. Einführung 15–24
- 20–21 II Methode 20–21
- 116–119 1. Deutscher Entwurf 116–119
- 119–120 2. Britischer Entwurf 119–120
- 123–128 4. Bedeutung 123–128
- 139–144 1. Aufschwung 139–144
- 167–188 E. Haltung der deutschen Regierung und deren gesellschaftlicher Kontext von 1907 bis 1914 167–188
- 179–179 4. Fazit 179–179
- 187–188 3. Fazit 187–188
- 227–305 VI.Fazit 227–305
- 248–251 IV Fazit 248–251
- 264–267 V Fazit 264–267
- 337–368 Literaturverzeichnis 337–368
- 337–341 A. Quellen 337–341
- 337–337 I Ungedruckte Quellen 337–337
- 341–368 B. Literatur 341–368
- 369–379 Register 369–379
- 369–374 1. Personenregister 369–374
- 374–379 2. Sachregister 374–379