Die monistische SE-Konzerngesellschaft mit Sitz in Deutschland
Kompetenzverteilung, Konzernrecht, Mitbestimmung
Zusammenfassung
Die Europäische Gesellschaft (SE) erfreut sich bei Konzernen in Deutschland wachsender Beliebtheit. Mit der SE hat zugleich das monistische Leitungssystem Einzug in die deutsche Rechtsordnung gehalten. Unternehmen bietet sich unter Rückgriff auf diese Rechtsform im Gegensatz zur nationalen Aktiengesellschaft (AG) die Möglichkeit auf ein dem Aufsichtsrat entsprechendes Kontrollorgan zu verzichten.
Der Verfasser nimmt dies zum Anlass für eine umfassende Aufarbeitung der monistischen SE in Deutschland. Dazu wird das Organisationssystem unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten einer detaillierten rechtlichen Analyse unterzogen, welche sich insbesondere auf Konzern- und Mitbestimmungsgesichtspunkte bezieht. Zudem wird das Potenzial des Leitungsmodells in Hinblick auf die optimale Strukturierung von Konzernorganisationen herausgearbeitet und bewertet. Abschließend erfolgt die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit der deutschen monistischen SE als Konzerngesellschaft.
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- 2–4 Titelei 2–4
- 11–18 Inhaltsverzeichnis 11–18
- 19–27 A. Einführung 19–27
- 40–41 IV. Überwachung 40–41
- 44–46 II. Vertretung 44–46
- 201–203 I. Konzernleitung 201–203
- 210–232 Kapitel 6 Verantwortlichkeit der Führungsorgane im Rahmen eines Konzernverhältnisses 210–232
- 280–280 III. Stellungnahme 280–280
- 290–292 III. Stellungnahme 290–292
- 293–295 A. Zusammenfassung 293–295
- 295–300 B. Handlungsempfehlung 295–300
- 300–302 C. Ausblick 300–302
- 303–322 Literaturverzeichnis 303–322
- 323–324 Stichwortverzeichnis 323–324