Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung wegen judikativen Unrechts in Deutschland und im Vereinigten Königreich
Zusammenfassung
Zwölf Jahre nach der wegweisenden Francovich-Entscheidung hat der EuGH mit dem Urteil in der Rechtssache Gerhard Köbler/Österreich vom 30. September 2003 den vorläufigen Schlusspunkt unter seine Rechtsprechung zur Haftung der EG-Mitgliedstaaten gesetzt. Er erkennt nun eine Ersatzpflicht wegen fehlerhafter Urteile letztinstanzlicher nationaler Gerichte an.
Die Untersuchung beschäftigt sich vorrangig mit den Entscheidungen Köbler und Traghetti und deren Auswirkungen auf das Recht der Staatshaftung wegen richterlichen Unrechts in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Dabei wird untersucht, auf welche Anspruchsgrundlagen Ersatzansprüche gegen den Staat wegen gemeinschaftsrechtswidriger Gerichtsentscheidungen gestützt werden können. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Haftungsprivilegierungen in dem Bereich der Judikativhaftung einer gemeinschaftsrechtskonformen Modifikation bedürfen. Ziel des Werkes ist es, festzustellen, ob das deutsche und das englische Recht in Bezug die Haftung des Staates wegen der Verstöße letztinstanzlicher Gerichte gegen EG-Recht oder gegen nationales Recht der Überarbeitung bedürfen.
- 33–38 Einleitung 33–38
- 138–139 A. Sachverhalt 138–139
- 247–248 A. Entscheidungsgründe 247–248
- 248–249 B. Kritische Würdigung 248–249
- 267–274 A. Allgemein 267–274
- 327–345 Sechster Teil: Staatshaftung wegen judikativen Unrechts bei Verstößen gegen nationales Recht 327–345
- 341–345 B. England 341–345
- 345–345 § 4: Ergebnis 345–345
- 346–348 Schlussbetrachtung 346–348
- 349–375 Literaturverzeichnis 349–375