Staatliche Beschaffung und Korruptionsprävention
Mit einem Vorschlag für eine europäische Regelung zur Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen auf Bieterseite
Zusammenfassung
Korruptionsbekämpfung im Vergaberecht kann sowohl auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch auf Seiten der der am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen stattfinden. Während den Vergabestellen verschiedene Instrumente, wie beispielsweise der Vergabeausschluss, zur Verfügung stehen, um auf Korruptionsfälle reagieren zu können, bemühen sich die bietenden Unternehmen ihrerseits bereits das Entstehen von Korruption, etwa durch das Ergreifen von Compliance-Maßnahmen, zu verhindern. Die Studie sucht nach Möglichkeiten beide Ansätze zusammenzuführen. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob Auftraggeber bei ihrer Vergabeentscheidung das Engagement der Unternehmen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention berücksichtigen können. Während bisher nur nach bereits erfolgten Korruptionsverstößen sog. Selbstreinigungsmaßnahmen Berücksichtigung finden, plädiert die Autorin dafür, zukünftig die Zuverlässigkeit von Unternehmen auch an der Güte ihrer Compliance-Maßnahmen zu messen.
- 21–23 Einleitung 21–23
- 34–39 I. Grundgesetz 34–39
- 39–43 II. Europarecht 39–43
- 44–65 A. Rechtmäßigkeit 44–65
- 65–84 B. Zweckmäßigkeit 65–84
- 120–125 I. Transparenzgrundsatz 120–125
- 164–173 I. Aktienrecht 164–173
- 185–190 III. Organisation 185–190
- 207–212 I. Subsidiaritätsprinzip 207–212
- 212–214 II. Gleichheitsgrundsatz 212–214
- 224–226 E. Ergebnis und Ausblick 224–226
- 227–246 Literaturverzeichnis 227–246