Zusammenfassung
Die wissenschaftlichen und kriminalpolitischen Leistungen Franz von Liszts werden heute kontrovers bewertet. Entsprechend herrscht Uneinigkeit darüber, wie die Geschichte der Rezeption Franz von Liszts nachzuzeichnen ist.
Ausgehend von der Darstellung und Bewertung seines Schaffens sowie dem Wirken seiner Schüler wird der Einfluss und das Wirksamwerden der Franz von Liszt-Schule auf die strafrechtliche Gesetzesentwicklung und die Kriminologie des 20. Jahrhunderts bis in die Anfänge des 21. Jahrhunderts untersucht. Den Schwerpunkt bilden die kriminalpolitischen Strömungen in Westdeutschland seit 1949; ein weiteres Augenmerk liegt auf der Zeit des Nationalsozialismus und dem Strafrecht der DDR.
- 5–18 Vorwort 5–18
- 78–85 A. Vorüberlegungen 78–85
- 85–97 B. Die Reformen 85–97
- 97–99 I. Der Inhalt 97–99
- 122–124 II. Der Strafzweck 122–124
- 125–132 B. Das „Täterstrafrecht“ 125–132
- 170–176 I. Vorüberlegungen 170–176
- 249–256 I. Vorüberlegungen 249–256
- 326–333 E. Der Strafvollzug 326–333
- 333–339 I. Vorüberlegungen 333–339
- 364–372 I. Vorüberlegungen 364–372
- 417–452 Literaturverzeichnis 417–452