Zusammenfassung
Die Korrekturvereinbarung schließt eine Lücke im arbeitsrechtlichen (Sanktions-)Instrumentarium. Die anerkannten Mittel des Arbeitgebers reichen regelmäßig nicht aus, um dem Spektrum an Leistungsdefiziten auf den Grund zu gehen und sie wirksam zu beheben. Eben das ist aufgrund enormer betrieblicher Kosten durch „Low-Performance“ aber dringend erforderlich. Korrekturvereinbarungen stellen eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, den Leistungsstandard wiederherzustellen. Gelingt dies nicht, bietet die Korrekturvereinbarung dem Arbeitgeber rechtliche, tatsächliche und wirtschaftliche Vorteile im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darauf häufig folgender gerichtlicher Verfahren.
- 17–19 I. Einleitung 17–19
- 76–76 I. Grundsätze 76–76
- 134–134 IX. Transparenzkontrolle 134–134
- 135–135 XI. Ergebnis 135–135
- 140–140 III. Ergebnis 140–140
- 150–150 I. Kontrollmaßstab 150–150
- 202–202 III. Entgeltminderungen 202–202
- 202–203 IV. Umsetzungen 202–203
- 204–205 VI. Zwischenergebnis 204–205
- 207–207 B. Ablauf der Laufzeit 207–207
- 207–210 C. Unmöglichkeit 207–210
- 207–208 I. Anwendbarkeit 207–208
- 215–219 II. Rechtliche Vorteile 215–219
- 220–221 B. Begriffsdefinition 220–221
- 237–246 Literaturverzeichnis 237–246
- 247–249 Stichwortverzeichnis 247–249