Zusammenfassung
Die Notwendigkeit einer Konstitutionalisierung öffentlicher Ordnung, die den grundlegenden Zusammenhang von privater und öffentlicher Autonomie herstellt und sichert, bringt sich auch im Zusammenhang transnationaler Herrschaftsstrukturen zur Geltung. Diesen normativen Anspruch muss auch eine sich universal verstehende globale Gemeinschaft erheben, der die Wahrung der Menschenrechte obliegt und die deshalb den Rahmen bildet, innerhalb dessen Ansprüche auf Souveränität allein zur Geltung gebracht werden können. Mit Hilfe eines kantisch inspirierten, kosmopolitisch erläuterten Verfassungsbegriffs kann gezeigt werden, wie Forderungen der Konstitutionalisierung öffentlicher Herrschaft auch jenseits des Nationalstaats im Rahmen gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Zusammenhänge strukturbildende Wirkung entfalten. Denn mit der Idee von Verfassung ist die Institutionalisierung von Formen der Koordination und Kooperation verknüpft, die auf die reflexiven und prozeduralen Mechanismen der Bewältigung von Problemen der Inklusion und Exklusion hin ausgelegt sind. In dieser Perspektive können die Strukturmerkmale reflexiver Ordnungsbildung ausgezeichnet sowie die kosmopolitischen und demokratischen Potentiale transnationaler und globaler Konstitutionalisierung freigelegt werden.
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- 15–25 1. Einleitung 15–25
- 109–110 6. Resümee 109–110
- 112–133 8. Recht und Verfassung 112–133
- 112–118 8.1 Rechtsverständnisse 112–118
- 163–250 Teil III: Der Fluchtpunkt von Entgrenzung – Die Idee eines globalen Konstitutionalismus 163–250
- 247–250 14. Schlussbetrachtung 247–250
- 251–286 Literaturverzeichnis 251–286