Zusammenfassung
Europa blickt auf einen über 900 Jahre existierenden Baustein einer europäisch geprägten Privatrechtswissenschaft. Es gibt jedoch nicht nur eine solche Wissenschaft, sondern vielmehr einen gemeinsamen Acquis des Unionsprivatrechts an sich. Die weitere und differenzierte Ausgestaltung des Unionsprivatrechts verschärft allerdings das Spannungsverhältnis zum nationalen Privatrecht.
Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund ausgehend vom Ius Commune den gegenwärtigen Stand sowie die Entwicklung hin zur Kodifikation eines Europäischen Zivilgesetzbuchs einschließlich der Errichtung einer Europäischen Gerichtsbarkeit für das Unionsprivatrecht und plädiert dabei für eine weitere gemeinsame Feinjustierung desselben.