Zusammenfassung
Der Autor befasst sich mit der Frage, wie ein Arbeitskampfgeschehen, das mehrere, eigenständig agierende Gewerkschaften zulasten desselben Arbeitgebers vorantreiben, unter Berücksichtigung des geltenden Arbeitskampfrechtes sinnvoll koordiniert werden kann. Grundlage jeder Koordinierung müssen einheitliche Verhandlungs- und Friedensphasen sein, die sich an dem repräsentativsten Tarifvertrag ausrichten. Der Autor streitet weiterhin für eine gemeinsame, obligatorische Schlichtung. Zudem ist es mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar, einzelne Streiks im pluralen Arbeitskampf einer restriktiven Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen und die Repräsentativität der streikenden Gewerkschaft zum Schaden ins Verhältnis zu setzen.
- 13–16 Einleitung 13–16
- 13–15 A. Problemstellung 13–15
- 34–36 III. Ergebnis 34–36
- 39–48 I. Lohnausfälle 39–48
- 55–56 C. Fazit 55–56
- 57–82 3. Kapitel: Verbandsrechtliche Voraussetzungen als Hindernis fortschreitender Pluralisierung 57–82
- 81–82 C. Fazit 81–82
- 120–122 E. Fazit 120–122
- 125–129 I. Großbritannien 125–129
- 129–131 II. Spanien 129–131
- 131–132 III. Zusammenfassung 131–132
- 233–236 Schlussbetrachtung 233–236
- 237–251 Literaturverzeichnis 237–251