Methodik der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Eine Untersuchung des deutschen Rechts mit Bezügen zum englischen Recht und dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) am Beispiel von Haftungsklauseln
Zusammenfassung
Die Vereinbarung wirksamer Haftungsausschluss- und Haftungsbegrenzungsklauseln ist für viele Unternehmer von elementarem Interesse. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vereinbarung solcher Klauseln jedoch kaum möglich, wenn eine Einstufung als Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgt. Dies hat zu erheblicher Kritik in der Literatur und zu einer „Flucht“ von Unternehmen in ausländische Rechtsordnungen geführt.
In dem Werk erfolgt eine kritische Untersuchung der Herangehensweise an die Kontrolle von im Unternehmerverkehr verwendeten Haftungsklauseln in Deutschland. Zudem sucht der Autor unter vergleichender Betrachtung der relevanten Regelungen des Draft Common Frame of Reference und des englischen Rechts nach alternativen Lösungsansätzen. Dabei wird insbesondere eine stärkere Differenzierung zwischen Verbrauchern und Unternehmern unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeit zur rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung gefordert. Darüber hinaus schlägt der Autor vor, bei der Beurteilung der inhaltlichen Angemessenheit einer Klausel stärker auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abzustellen.
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- 2–20 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–20
- 21–32 1. Kapitel: Gang der Untersuchung und Begriff der „Haftungsklausel“ 21–32
- 21–25 I. Gang der Untersuchung 21–25
- 25–32 II. Terminologie: Haftungsklauseln im deutschen Recht 25–32
- 1. Haftungsausschluss- und Haftungsbegrenzungsklauseln
- 1.1 Abgrenzung zwischen Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
- 1.2 Haftungsausschluss
- 1.2.1 Unmittelbarer Haftungsausschluss
- 1.2.2 Mittelbarer Haftungsausschluss
- a. Abbedingung vertraglicher Pflichten
- b. Fiktion der Pflichterfüllung
- 1.3. Haftungsbegrenzung
- 1.3.1 Beschränkungen von Art und Höhe des Schadensersatzes
- 1.3.2 Änderungen von Modalitäten der Inanspruchnahme oder der Geltendmachung von Ansprüchen
- 32–32 2. Zwischenergebnis 32–32
- 33–169 2. Kapitel: Methodik der Kontrolle von Haftungsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr nach deutschem Recht 33–169
- 33–36 I. Einleitung 33–36
- 33–34 1. Untersuchungsverlauf 33–34
- 34–36 2. Vorüberlegungen zur Herangehensweise der Rechtsprechung an die Klauselkontrolle im Unternehmerverkehr 34–36
- 2.1 AGB-Begriff
- 2.2 Maßstab der Inhaltskontrolle
- 36–39 II. „Indizwirkung“ bei der Klauselkontrolle 36–39
- 39–52 III. Rechtsprechung zur Kontrolle von Haftungsklauseln im unternehmerischen Verkehr – eine Bestandsaufnahme 39–52
- 39–47 1. Klauselverbote in § 309 Nr. 7 BGB 39–47
- 1.1 Freizeichnung von der Haftung für Körperschäden (§ 309 Nr. 7a BGB)
- 1.1.1 § 309 Nr. 7a BGB im Verbraucherbereich
- 1.1.2 Übertragung der Regelung des § 309 Nr. 7a BGB auf den unternehmerischen Bereich
- a. Rechtsprechung
- b. Literatur
- 1.1.3 Zwischenergebnis
- 1.2 Freizeichnung von auf grobem Verschulden beruhender Haftung (§ 309 Nr. 7b BGB)
- 1.2.1 § 309 Nr. 7b BGB im Verbraucherbereich
- 1.2.2 Übertragung der Regelung des § 309 Nr. 7b BGB auf den unternehmerischen Bereich
- a. Vorsatz des Verwenders
- b. Freizeichnung von Haftung für grobe Fahrlässigkeit
- c. Freizeichnung für grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
- aa. Leitende Angestellte und Organe juristischer Personen
- bb. Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter ohne Organstellung
- d. Zwischenergebnis
- 47–51 2. Freizeichnung von Haftung für einfache Fahrlässigkeit 47–51
- 2.1 Grundsätze der Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Verbraucher und im Unternehmerverkehr
- 2.2 Ausnahmen in der Rechtsprechung
- 2.3 Zwischenergebnis
- 51–52 3. Zusammenfassung und Zwischenergebnis bezüglich der Freizeichnungsmöglichkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr 51–52
- 52–169 IV. Bewertung der Rechtsprechungspraxis 52–169
- 52–62 1. Vereinbarkeit der Rechtsprechungspraxis mit Wortlaut und Systematik von § 310 Abs. 1 BGB 52–62
- 1.1 Einleitung und wesentliche Thesen
- 1.2 Wortlaut des § 310 Abs. 1 BGB
- 1.3 Untersuchung über die Buchstabenbedeutung hinaus: Systematische Auslegung
- 1.3.1 Faktische Anwendung der Klauselverbote
- 1.3.2 Unvereinbarkeit mit Systematik der §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB
- 1.4 Zwischenergebnis zur Auslegung des § 310 Abs. 1 BGB nach Wortlaut und Systematik
- 62–67 2. Rechtsprechungspraxis angesichts einer historischen Auslegung von § 310 Abs. 1 BGB 62–67
- 2.1 Einleitung und wesentliche Thesen
- 2.2 Entwicklung bis zum Inkrafttreten des AGB-Gesetzes
- 2.3 Entstehung des AGB-Gesetzes
- 2.4 Zwischenergebnis zur historischen Auslegung
- 67–141 3. Beurteilung der Rechtsprechungspraxis angesichts von Sinn und Zweck des § 310 Abs. 1 BGB (Teleologische Auslegung des § 310 Abs. 1 BGB) 67–141
- 3.1 Einleitung und wesentliche Thesen
- 3.2 Diskussionsstand zum Zweck der Inhaltskontrolle
- 3.2.1 Schutzbedürftigkeit
- 3.2.2 Gewährleistung von Vertragsgerechtigkeit
- 3.2.3 Europarechtliche Begründung für die Inhaltskontrolle
- 3.2.4 Zwischenergebnis
- 3.3 Zweck der Klauselkontrolle: Schutz vor einseitiger Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit
- 3.3.1 Schutz der Vereinbarung von AGB durch die Vertragsfreiheit
- 3.3.2 Einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit bei der Klauselverwendung
- a. Vorüberlegungen
- b. Missbrauch des Instituts der Privatautonomie
- aa. Vertragsfreiheit als Mittel zur Ordnung des Gemeinschaftslebens?
- bb. Funktion der Vertragsfreiheit in der Rechtsordnung
- aaa. Funktion der Ermöglichung von Selbstbestimmung
- bbb. Ordnungsfunktion der Vertragsfreiheit – „Richtigkeitsgewähr“ des Vertrages
- (1) „Richtigkeitsgewähr“
- (2) Stellungnahme
- 3.3.3 Keine einseitige Inanspruchnahme bei Vorliegen eines „selbstbestimmten“ Vertragsschlusses – Bestimmung des Begriffs der „Selbstbestimmung“
- a. Geäußerter Wille als Ausdruck der Selbstbestimmung
- b. „Selbstbestimmung“ bei freier Willensbildung und Willensumsetzung
- c. Prüfung der unternehmerischen Selbstbestimmung
- d. Rechtfertigung der Kontrolle speziell von Haftungsklauseln
- e. Zwischenergebnis
- 3.3.4 Einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit im Verbraucher- und Unternehmerbereich – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- a. Einleitung
- b. Einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit bei einseitigem „Stellen“ einer Klausel (§ 305 Abs. 1 BGB)
- aa. Aushandeln entspricht angemessenem Verhandeln
- bb. Wechselnde Aushandlungsobliegenheiten
- cc. Kriterienkatalog zum Aushandeln
- dd. Zwischenergebnis
- c. Einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit bei Störung der Vertragsparität
- aa. Beeinträchtigung der Selbstbestimmung durch wirtschaftliches Machtgefälle
- aaa. Wirtschaftliches Machtgefälle bei Verbrauchern
- bbb. Wirtschaftliches Machtgefälle bei Unternehmern
- bb. Beeinträchtigung der Selbstbestimmung durch situative/intellektuelle Unterlegenheit
- aaa. Situative/intellektuelle Unterlegenheit von Verbrauchern
- bbb. Informationsmodell
- ccc. Situative/intellektuelle Unterlegenheit von Unternehmern
- (1) Kenntnis der Risiken
- (2) Vertrautheit mit üblichen Regelungen
- (3) Bessere Möglichkeit zu Absicherung und Nachteilvermeidung
- (4) Häufige Verwendung von Mustervertragstexten und Textbausteinen
- (5) Zwischenergebnis
- cc. Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung durch „partielles Marktversagen“
- aaa. Einleitung
- bbb. Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit durch „Marktversagen“
- ccc. „Race to the bottom“ als Konsequenz der Informationsasymmetrie
- ddd. Relevanz im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- (1) Vertragsgegenstände von erheblichem Wert
- (2) Kleinvolumige Transaktionen
- d. Zwischenergebnis: Rechtfertigung der Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr
- 3.4 Ergebnis der telelogischen Auslegung des § 310 Abs. 1 BGB
- 141–148 4. Auslegung des § 310 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die Praxis des unternehmerischen Geschäftsverkehrs 141–148
- 4.1 Einleitung und wesentliche Thesen
- 4.2 Ausweitung der Haftung des Verkäufers auf Vermögensfolgeschäden
- 4.3 Bedürfnis zur Verwendung vorformulierter Haftungsklauseln am Beispiel von Verträgen zur Anbindung von Offshore Windparks
- 4.4 Bedürfnis zur Verwendung vorformulierter Haftungsklauseln in der Öl- und Gasindustrie
- 4.5 Zwischenergebnis für die Auslegung im Hinblick auf die Praxis des unternehmerischen Geschäftsverkehrs
- 148–150 5. Zwischenergebnis bezüglich der Vereinbarkeit der Methodik der Rechtsprechung mit den gesetzgeberischen Vorgaben in § 310 Abs. 1 BGB 148–150
- 150–167 6. Methodik der Kontrolle des Inhalts von Haftungsklauseln (Ermittlung der Unangemessenheit) 150–167
- 6.1 Einleitung und wesentliche Thesen
- 6.2 Erforderlichkeit einer eigenständigen Kontrolle der Angemessenheit
- 6.2.1 Unvereinbarkeit mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- 6.2.2 Vertragszweckgefährdende Einschränkung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- a. Keine einheitliche Beeinträchtigung der vertraglichen Äquivalenz
- b. Voraussetzungen von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB mitunter nicht erfüllt
- aa. Wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben
- bb. Einschränkung der vertragswesentlichen Rechte und Pflichten
- cc. Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks
- 167–169 7. Ergebnis zur Frage der Vereinbarkeit der Rechtsprechungspraxis mit den gesetzgeberischen Vorgaben zur Kontrolle des Inhalts von Haftungsklauseln 167–169
- 170–318 3. Kapitel: Alternativen zur Praxis der Kontrolle von Haftungsklauseln durch die Rechtsprechung 170–318
- 170–178 I. Vorüberlegungen 170–178
- 170–172 1. Einleitung 170–172
- 172–176 2. Ermittlung des Vorliegens einer relevanten Beeinträchtigung der Selbstbestimmung vor Durchführung einer Inhaltsprüfung (1. Stufe einer zweistufigen Prüfung) 172–176
- 2.1 Einleitung
- 2.2 Anknüpfung an den AGB-Begriff in § 305 Abs. 1 BGB
- 2.3 Schaffung eines unternehmerspezifischen AGB-Begriffs
- 176–177 3. Prüfung des Klauselinhalts (als 2. Stufe einer zweistufigen Prüfung) 176–177
- 177–178 4. Zwischenergebnis 177–178
- 178–207 II. Methodik der Kontrolle von Haftungsklauseln nach dem Draft Common Frame of Reference (DCFR) 178–207
- 178–186 1. Einleitung 178–186
- 1.1 Entwicklung des DCFR – Hintergrund
- 1.1.1 Rechtszersplitterung in der EU
- 1.1.2 Ansätze zu einer Vereinheitlichung
- 1.1.3 Inhalt des DCFR
- 1.2 Grundsatz der Vertragsfreiheit im DCFR und Begründung der Klauselkontrolle
- 186–207 2. Methodik der Klauselkontrolle im unternehmerischen Verkehr nach dem DCFR 186–207
- 2.1 Absolutes Klauselverbot bezüglich Körperschäden
- 2.2 Inhaltskontrolle von Haftungsklauseln nach dem DCFR
- 2.2.1 Unterschiedliche Maßstäbe für b2b/c2c und b2b
- a. b2c/c2c-Verträge
- b. b2b-Verträge
- aa. Anwendungsbereich der b2b-Inhaltskontrolle nach dem DCFR
- aaa. Abgrenzung business/consumer
- bbb. Inhaltskontrolle von Standardklauseln (standard terms)
- ccc. Zwischenergebnis in Bezug auf den Anwendungsbereich der b2b-Inhaltskontrolle nach dem DCFR
- bb. Maßstab der Inhaltskontrolle für b2b-Verträge nach dem DCFR
- aaa. Verschiedene Prüfungsmaßstäbe
- bbb. „Gröbliches Abweichen von guter Handelspraxis“ als Maßstab der Inhaltskontrolle
- ccc. Gesetzliche Vermutungen in Bezug auf Haftungsklauseln
- 2.2.2 Korrektiv von Treu und Glauben bei Haftungsklauseln (III.-3: 105 (2) DCFR)
- 2.2.3 Ergebnis zur Methodik der Klauselkontrolle im unternehmerischen Verkehr nach dem DCFR
- 207–279 III. Methodik der Kontrolle von Haftungsklauseln im englischen Recht 207–279
- 207–210 1. Einleitung: Common Law/Statutory Law 207–210
- 1.1 Unfair Contract Terms Act (UCTA) und Auslegungsregeln des Common Law
- 1.2 Insbesondere: „Fundamental Breach“ im Common Law
- 210–225 2. Grundsätze der Kontrolle von Haftungsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr nach dem UCTA 210–225
- 2.1 Regelungsumfang und Systematik des UCTA
- 2.1.1 Einleitung
- 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UCTA
- 2.1.3 Sachlicher Anwendungsbereich des UCTA
- a. Bedeutung von Standardklauseln
- b. Begriff der „Standardklausel“ in Section 3 UCTA
- c. Standard Terms des Verwenders
- 2.2 Die verschiedenen Kontrolltatbestände des UCTA
- 2.2.1 Absolute Klauselverbote
- a. Haftung für Körperschäden / grobes Verschulden
- b. Weitere absolute Klauselverbote im UCTA
- 2.2.2 Relative Klauselverbote/reasonableness-Test
- a. Negligence
- b. Generelle Kontrolle von Haftungsklauseln, Section 3 UCTA
- c. Weiterer Anwendungsbereich des reasonableness-Tests
- 2.3 Vom UCTA erfasste Einschränkungen
- 2.4 Zwischenergebnis in Bezug auf den Anwendungsbereich des UCTA
- 225–278 3. Der reasonableness-Test des UCTA 225–278
- 3.1 Beweislast
- 3.2 Rechtsfolge bei Einstufung einer Klausel als „unreasonable“
- 3.3 Ermittlung der reasonableness
- 3.3.1 Einleitung
- 3.3.2 Kriterien der reasonableness-Kontrolle
- a. Summenmäßige Haftungsbeschränkungen
- aa. Kriterium der Versicherbarkeit
- bb. Kriterium der dem Verwender zur Verfügung stehenden Mittel
- b. Kriterien für sonstige Haftungsklauseln
- aa. Kriterien nach Schedule 2 UCTA
- aaa. Stärke der Verhandlungspositionen / Alternativen für den Adressaten
- (1) Alternativen für den Klauseladressaten/Größe der Parteien
- (2) Branchenüblichkeit
- (3) Zwischenergebnis: Kriterium der „Stärke der Verhandlungspositionen der Parteien“ in Schedule 2 des UCTA
- bbb. Anreiz zur Übernahme des Haftungsrisikos
- ccc. Kenntnis von der Klausel
- (1) Verständlichkeit der Klausel
- (2) Verwendung der relevanten Klausel durch den Adressaten selbst
- (3) Frühere Verwendung der Klausel
- (4) Branchenüblichkeit einer Klausel
- (5) Ermittlung der Kenntnis des Adressaten im Einzelfall
- (6) Zwischenergebnis zum Kriterium der Kenntnis
- bb. Zwischenergebnis in Bezug auf die im UCTA genannten Kriterien für die Klauselkontrolle
- c. Präzisierung und Weiterentwicklung der Kriterien für die Klauselkontrolle durch die englische Rechtsprechung
- aa. Schwierigkeit und Gefährlichkeit der geschuldeten Leistung
- bb. Praktische Auswirkungen der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klausel / Intensität der finanziellen Belastung
- cc. Versicherbarkeit
- dd. Verschuldensgrad
- ee. Zwischenergebnis
- 3.4 Entwicklung der Klauselkontrolle nach dem UCTA – milestones
- 3.4.1 Finney Lock Case (1983)
- 3.4.2 St. Alban’s Entscheidung (1995)
- a. Sachverhalt
- b. Wesentliche Entscheidungsgründe
- c. Rezeption der Entscheidung in England
- d. Stellungnahme
- 3.4.3 Watford Electronics Ltd. v. Sanderson CFL Ltd. (2001)
- a. Sachverhalt
- b. Entscheidungsgründe
- c. Rezeption der Entscheidung in England
- 3.4.4 Granville Oil v. Davis Turner (2003)
- 3.4.5 Regus (UK) Ltd. v. Epcot Solutions Ltd. (2008)
- a. Sachverhalt
- b. Wesentliche Entscheidungsgründe
- 3.5 Kritik am reasonableness-Test im englischen Recht
- 3.5.1 Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit
- 3.5.2 Rechtsunsicherheit
- 3.5.3 Vorschlag der Law Commission – Differenzierung nach der Unternehmensgröße
- 278–279 4. Ergebnis zur Methodik der Kontrolle von Haftungsklauseln im englischen Recht 278–279
- 279–318 IV. Überlegungen zur Umsetzung einer eigenständigen Klauselprüfung im deutschen Recht am Beispiel von Haftungsklauseln unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte 279–318
- 279–300 1. Eigenständige Prüfung der rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung im b2b-Verkehr (1. Prüfungsstufe) 279–300
- 1.1 Überprüfung des Vorliegens einer selbstbestimmten Entscheidung
- 1.1.1 Äußere Umstände versagen dem Adressaten die Umsetzung seines Willens
- a. Monopolstellung
- b. Wirtschaftliche Abhängigkeit
- aa. Kriterien des § 17 Abs. 1 AktG
- bb. Kriterien des § 20 Abs. 2 GWB
- aaa. Unternehmensbedingte Abhängigkeit
- bbb. Sortimentsbedingte Abhängigkeit
- c. Zwischenergebnis
- 1.1.2 Informationsdefizit (innere Umstände versagen dem Adressaten die Umsetzung seines Willens)
- a. Wert des Vertragsgegenstandes
- b. Unternehmensgröße
- c. Geschäftsbereichstypische/branchenübliche Klausel
- d. Vertragsverhandlungen
- e. Eilgeschäft
- f. Zwischenergebnis
- 1.1.3 Ergebnis für Prüfung der Selbstbestimmung (1. Stufe der Klauselprüfung)
- 1.2 Methodische Umsetzung der Prüfung der Selbstbestimmung im deutschen Recht
- 300–318 2. Eigenständige Inhaltskontrolle im Unternehmerbereich am Beispiel von Haftungsklauseln (2. Prüfungsstufe) 300–318
- 2.1 Kriterien für Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr
- 2.1.1 Unternehmerische Übung / Branchenüblichkeit
- a. Branchenüblichkeit – Begriff der Gewohnheiten und Gebräuche in § 310 Abs. 1 BGB
- b. Zwischenergebnis
- 2.1.2 Versicherungsmöglichkeit
- 2.1.3 Anreiz zur Risikoübernahme
- 2.1.4 Mittel im Haftungsfall
- 2.1.5 Schwierigkeit und Gefährlichkeit der geschuldeten Leistung
- 2.1.6 Weitergabe des Haftungsrisikos
- 2.1.7 Risikobeherrschung
- 2.1.8 Missverhältnis in Bezug auf die Tragung der vertraglichen Risiken
- 2.1.9 Besondere Gründe für die Kontrolle des Inhalts von Haftungsklauseln
- 2.1.10 Ergebnis für die bei der Inhaltskontrolle zu berücksichtigenden Kriterien
- 2.2 Methodische Umsetzung der Inhaltskontrolle für den Unternehmerbereich
- 319–322 4. Kapitel: Gesamtergebnis und Gesetzesvorschlag 319–322
- 323–334 Literaturverzeichnis 323–334