Zusammenfassung
Der Autor untersucht die Frage, ob der Schutzbereich des Marken- bzw. Wettbewerbsrechts so weitreichend ist, dass das Hervorrufen der tatbestandlichen Verwechslungsgefahr auch noch nach dem Kaufzeitpunkt der Waren für eine Rechtsverletzung ausreichend ist. Diese bereits in den common law-Rechtsordnungen unter dem Synonym der post-sale-confusion doctrine diskutierte Fragestellung war in der nahen Vergangenheit oftmals Streitpunkt der Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des BGH. Beide Gerichtshöfe wollen ebenfalls den Zeitraum nach dem Kauf ausreichen lassen, um eine entsprechende Rechtsverletzung annehmen zu können.
Der Autor zeigt indessen das Gegenteil auf. Als Begründung wird im markenrechtlichen Teil, auf Grundlage eines monofunktionalen Verständnisses der Funktionenlehre, darauf hingewiesen, dass die Grenzen des jeweiligen Schutzbereichs nicht weitreichend genug sind, um eine „Verwechslungsgefahr nach dem Kauf“ zu umfassen. Im wettbewerbsrechtlichen Teil wird als Begründung für die zeitliche Beschränkung des Tatbestands der vermeidbaren Herkunftstäuschung sowohl auf die Gesetzessystematik als auch auf den Sinn und Zweck des Gesetzes verwiesen.
- 17–19 Einführung 17–19
- 19–19 B. Gang der Arbeit 19–19
- 85–86 G. Stellungnahme 85–86
- 137–139 B. Richtlinien des HABM 137–139
- 141–141 D. Stellungnahme 141–141
- 142–143 A. Schutzzweck 142–143
- 172–174 Zusammenfassung 172–174
- 175–182 Literaturverzeichnis 175–182