Rechtsstaat und Rechtsgemeinschaft im Europarecht
Eine dogmatische und terminologische Untersuchung der europäischen Verträge und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - Zugleich eine Gegenüberstellung zum Bundesverfassungsrecht
Zusammenfassung
Das Werk untersucht die Normen und Begriffe um „Rechtsstaat“ und „Rechtsgemeinschaft“ im Europarecht neu. Es geht erstmals umfassend der Frage nach deren dogmatischer Bedeutung und deren terminologischer Verwendung nach und erreicht dadurch eine Klarstellung der Wirkungsweise solcher „Grundsätze“. Der Autor geht nicht deskriptiv von „rechtsstaatlichen“ Gehalten aus. Er untersucht die europäischen Verträge und die EuGH-Rechtsprechung vielmehr darauf, ob sich Anzeichen für eine eigenständige normative Funktion etwa eines „Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit“ finden, ob sich aus solchen Grundsätzen und Begriffen also selbst neue rechtliche Gehalte autark herleiten lassen. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass sie im Wesentlichen bloße Oberbegriffe mit Typisierungs- und Argumentationsfunktion über anderweit gewonnenen Rechtsaussagen darstellen. Dies begründet der Autor mit der supranationalen Natur der EU und einer daraus resultierenden Abhängigkeit des europarechtlichen Rechtsbegriffs. Er stellt sein Ergebnis schließlich dem deutschen Verfassungsrecht gegenüber, in welchem eine eigenständige normative Wirkungsweise – etwa des Rechtsstaatsprinzips – grundsätzlich möglich scheint.
- 15–32 Einführung 15–32
- 15–22 A. Einleitung 15–22
- 22–28 B. Problemaufriss 22–28
- 67–69 A. Vorgehensweise 67–69
- 125–126 III. Schlussfolgerungen 125–126
- 126–172 C. Spruchpraxis 126–172
- 172–172 III. Schlussfolgerungen 172–172
- 173–176 I. Begriffsklärung 173–176
- 216–218 C. Ein Resümee 216–218
- 225–230 Anhang 225–230
- 231–238 Literaturverzeichnis 231–238