Zusammenfassung
In der Abhandlung werden die durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten bzw. geänderten Tatbestände der §§ 202a, 202b und 202c StGB über das Ausspähen und Abfangen von Daten untersucht und ein Vergleich mit entsprechenden Vorschriften des polnischen StGB vorgenommen. Dabei berücksichtigt die Autorin die zugrunde liegenden europäischen Vorgaben des Europarates und der EU zur Bekämpfung der Computerkriminalität. In diesem Rahmen werden auch Handlungsformen wie Schwarzsurfen, Phishing oder Skimming unter die Tatbestände subsumiert.
Das Werk analysiert, wie und mit welchem Erfolg der deutsche und der polnische Gesetzgeber die Vorgaben vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtstraditionen umgesetzt haben. Dadurch erlaubt die Arbeit eine Aufstellung konkreter Forderungen für eine gelungene Umsetzung europäischer Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie im nationalen Strafrecht.
- 23–32 Einführung 23–32
- 94–95 XI. Strafmaß 94–95
- 96–114 II. Art. 267 § 1 KK 96–114
- 114–120 III. Art. 267 § 2 KK 114–120
- 120–124 IV. Art. 267 § 4 KK 120–124
- 124–124 V. Art. 267 § 5 KK 124–124
- 200–224 V. Tatobjekte 200–224
- 224–227 VI. Tathandlungen 224–227
- 237–238 XII. Strafmaß 237–238
- 257–257 VII. Strafantrag 257–257
- 258–259 IX. Strafmaß 258–259
- 266–272 § 22 Schlussfolgerungen 266–272
- 277–291 Literaturverzeichnis 277–291
- 277–286 Deutsche Literatur 277–286
- 286–291 Polnische Literatur 286–291