Die Privilegierung von Musikverlegern durch Sonderregelungen für Musiknoten im Urheberrecht
Eine Analyse unter Berücksichtigung des Dreistufentests
Zusammenfassung
Der Autor wirft einen kritischen Blick auf die Sonderbestimmungen für Musiknoten im Rahmen der Schranken des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese sind in den §§ 53 und 46 UrhG enthalten und bedeuten eine Privilegierung der Rechteinhaber. Dabei handelt es sich zumeist um Musikverlage. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, insbesondere der Vorgaben des Dreistufentests, sowie der Systematik der Schrankenbestimmungen des UrhG sind die privilegierenden Vorschriften für Musiknoten überwiegend nicht berechtigt. Insbesondere der praktisch relevante Ausschluss des Vervielfältigungsrechts zum privaten und zum sonstigen eigenen Gebrauch erscheint nach der Analyse der tatsächlichen Voraussetzungen und der Motive des Gesetzgebers bei der Schaffung der Schranke des § 53 auf der einen Seite sowie der Einführung der Sonderregelung des § 53 Abs. 4 lit. a UrhG auf der anderen Seite nicht gerechtfertigt. Das Werk ist ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Neuordnung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts und zeigt die Möglichkeit einer Vereinfachung der Vorschriften auf.
- 15–16 Einleitung 15–16
- 37–39 III. Urheberrecht 37–39
- 40–41 D. Zusammenfassung 40–41
- 44–46 III. LUG 1901 44–46
- 46–49 IV. UrhG 1965 46–49
- 49–52 V. Novelle 1985 49–52
- 93–99 A. Interessenlage 93–99
- 99–99 V. Zusammenfassung 99–99
- 146–147 I. Grundlagen 146–147
- 149–150 IV. Ergebnis 149–150
- 150–151 I. Grundlagen 150–151
- 152–153 C. Zusammenfassung 152–153
- 154–159 A. § 46 Abs. 1 UrhG 154–159
- 154–155 I. Grundlagen 154–155
- 158–159 IV. Ergebnis 158–159
- 159–162 B. § 53 Abs. 3 UrhG 159–162
- 159–160 I. Grundlagen 159–160
- 162–162 C. Zusammenfassung 162–162
- 165–171 Literaturverzeichnis 165–171