Die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im französischen Rechtsgebiet der preußischen Rheinprovinz
Zusammenfassung
Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
- 21–26 Einleitung 21–26
- 65–66 2.1 Vorkommission 65–66
- 105–116 3.2 Kontroversen 105–116
- 117–125 1.1 Reichsrecht 117–125
- 177–237 2. Justiz 177–237
- 177–182 2.1 Gerichtsorganisation 177–182
- 182–204 2.2 Gerichtsverfassung 182–204
- 204–207 2.3 Personenstandswesen 204–207
- 237–241 3. Notariat 237–241
- 241–245 4. Rechtsanwaltschaft 241–245
- 247–257 1. Überblick 247–257
- 263–272 2.2 Schuldrecht 263–272
- 272–286 2.3 Sachenrecht 272–286
- 286–312 2.4 Familienrecht 286–312
- 312–331 2.5 Erbrecht 312–331
- 332–336 1. Zusammenfassung 332–336
- 336–342 2. Ausblick 336–342
- 343–346 Quellenverzeichnis 343–346
- 347–361 Literaturverzeichnis 347–361